Viele junge Paare werden beim Hausbau von den Eltern finanziell großzügig unterstützt. Doch was, wenn das junge Glück auseinandergeht? Können die Verwandten im Falle einer Trennung das Geld vom „Schwiegerkind“ tatsächlich zurückfordern? Ein Prozess aus Kärnten zeigt, welche Tücken das Gesetz da bereithält!
Ein junges Paar ist verliebt, geht eine Lebensgemeinschaft ein, vertraut auf die Zukunft und baut ein Haus, um eine Familie zu gründen. Die Mutter des Mannes ist entzückt – und unterstützt das junge Glück kräftig mit Bargeschenken sowie beim Bezahlen von Rechnungen für den Bau. Rund 170.000 Euro hat Frau Mama springen lassen, immer im festen Glauben, das Paar würde auch zusammen bleiben.

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.