Patent in den USA

Amazon will Pakete schon vor Bestellung liefern

Web
20.01.2014 10:00
Amazon könnte den Kauf von Waren über das Internet in Zukunft noch einfacher machen: Der Online-Versandhändler bekam jetzt in den USA ein Patent für ein Verfahren zugesprochen, dass als "vorausahnende Zustellung" beschrieben wird. Was darunter zu verstehen ist: Artikel sollen verschickt werden, noch ehe sie der Kunde überhaupt bestellt hat.

Gewünschten Artikel suchen, in den Warenkorb legen, zur virtuellen Kasse gehen und die Bestellung abschließen, dann wird die Ware verschickt – auf diese Art ordern Amazon-Kunden derzeit Prokukte. Doch das Online-Versandhaus plant offenbar bereits eine ganz neue Form der Zustellung, nämlich noch bevor der Nutzer seine Artikel auch tatsächlich geordert hat.

Wie das "Wall Street Journal" unter Berufung auf einen Ende Dezember zugesprochenen Patentantrag berichtet, soll dafür das Surfverhalten der Kunden genauestens analysiert werden: Bestellhistorie, Suchverlauf, Wunschzettel, Warenkorbinhalt, Retouren und sogar, wie lange der Nutzer mit der Maus auf einem Artikel verweilt.

Auf Grundlage dieser Daten will der Konzern vorahnen, welches Produkt der Kunde als nächstes kauft – und es gleich losschicken, ohne auf die tatsächliche Bestellung zu warten. Wie Amazon in dem Patent beschreibt, könnten die Pakete zunächst an ein nahes Zustellzentrum geliefert werden oder zumindest schon einmal mit der entsprechenden Postleitzahl des Kunden oder anderen Adressfragmenten versehen werden.

Lieferung auf Verdacht
Letztlich könne ein Paket auf Verdacht auch ohne konkreten Empfänger verschickt werden, und zwar an Mehrparteienhäuser, in denen sich gleich mehrere potentielle Käufer für einen bestimmten Artikel befinden. Besonders gut funktionieren soll diese "vorausschauende Zustellung" dem Patentantrag nach bei Büchern und anderen Artikeln, die viele Kunden gerne am Tag der Veröffentlichung geliefert bekämen.

Ungewollte Geschenke
Um Rücksendungen vorzubeugen und die damit verbundenen hohen Kosten zu vermeiden, könnten laut Amazon auf ungewollte Artikel Rabatte gewährt werden. Oder, besser noch, die "Bestellung" werde zum Wohlwollen des Kunden kurzerhand in ein Geschenk umgewandelt, so der Patentantrag.

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