Ärztlicher Albtraum für einen jungen Niederösterreicher: Der 22-jährige Tourismusstudent musste sich den Blinddarm entfernen lassen – doch dieser blieb trotz Operation drinnen.
Zu Sommerbeginn war Edgar De F.-M. im Uni-Klinikum Neunkirchen laparoskopisch operiert worden. Diesem Eingriff waren unerträglich stechende Schmerzen und deswegen eine Ultraschalluntersuchung vorausgegangen. Diagnose: Blinddarmentzündung. Der Eingriff durch einen Oberarzt erfolgte prompt, aber nur vermeintlich professionell. Nach der Operation hieß es, der „vernarbte“ Blinddarm sei entfernt worden.
Das stimmte aber nachweislich nicht. Denn bereits am Tag der Entlassung verspürte der Patient sehr starke Schmerzen. Entlassungspapiere? Fehlanzeige. Angeblich wegen einer „Computerumstellung“ im Krankenhaus. Was folgte, waren Wochen voller neuerlicher Pein, Bewegungseinschränkungen und ein verlorener Sommer.
Schock bei Untersuchung nach OP
Mehrfach hatte der Patient daraufhin seine OP-Berichte urgiert. Doch es gab – so dessen Anwalt Dr. Alfred Boran – immer neue Ausreden: „Schon unterwegs.“ – „Bereits ausgedruckt.“ – „Vielleicht auf dem Postweg verloren.“ Dann der Schock! Bei einer neuerlichen Untersuchung stellte sich heraus, was niemand für möglich gehalten hätte: Der Blinddarm war gar nicht entfernt worden. Stattdessen waren nur Fettgewebe und ein Lymphknoten herausoperiert worden.
Man hätte dem jungen Mann wenigstens reinen Wein einschenken und ihm dadurch monatelange unerträgliche Schmerzen ersparen können.

Wiener Staranwalt Alfred Boran
Bild: Peter Tomschi
Im Herbst musste der Patient deswegen erneut unters Messer. Diesmal wurde der Wurmfortsatz tatsächlich entfernt. Der Preis dafür: neue Narben, der Bauchnabel vergrößert, ein zusätzlicher tiefer Schnitt!
Jetzt hat sich der Wiener Anwalt Boran des „Ärztepfusches“ mit einer Klage auf angemessenes Schmerzensgeld angenommen. Die niederösterreichische Landesgesundheitsagentur in St. Pölten will – auf „Krone“-Anfrage – den Fall jedenfalls genau prüfen.
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