Neuerungen 2014

Was sich für Autofahrer im neuen Jahr ändert

Motor
01.01.2014 08:58
Das neue Jahr bringt für Autofahrer wieder einiges an Neuerungen und Teuerungen. Die gravierendsten Änderungen werden wir in der Brieftasche bzw. am Bankkonto spüren. Die Regierung schraubt an einem Belastungspaket, das mit bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr zu Buche schlagen soll, hauptsächlich aus der Erhöhung von Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogener Versicherungssteuer. Auch jenseits der Landesgrenzen ändert sich manches.
(Bild: kmm)

Teil des Belastungspaketes ist eine Verteuerung der NoVA für verbrauchsstarke Pkws, wobei nach Angaben des ARBÖ die Berechnung vereinfacht werden soll. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll künftig einem Stufensystem unterliegen, unterm Strich werden Fahrzeuge mit höherer Motorleistung stärker besteuert.

Ab 1. Februar muss die neue Mautvignette am Fahrzeug kleben. Die limettenfarbene Vignette 2014 kostet für Pkws 82,70 Euro im Jahr und für Motorräder 32,90 Euro.

Es wird künftig wird es keinen eigenen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen gemäß §29b StVO mehr geben. Ab 1. Jänner 2014 wird für die Parkerleichterungen folgende Zusatzeintragung im Behindertenpass benötigt: "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung”. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Diese Zusatzeintragung gilt im Gegensatz zum alten §29b-Ausweis nicht nur für "gehbehinderte” Personen, sondern kann auch von Menschen mit anderen Beeinträchtigungen beantragt werden. Weiters gibt es eine Übergangsregelung: §29b-Ausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig, davor ausgestellte Parkausweise verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.

Ab Oktober wird eine zentrale Datenbank für §57a-Begutachtungsplaketten geschaffen, in der in Zukunft sämtliche Informationen betreffend der wiederkehrenden Begutachtung automationsunterstützt gespeichert und verwaltet werden.

Eine wesentliche Änderung ergibt sich auch für Lenker von Firmenautos. Der maximale Sachbezug bei Privatnutzung eines Firmen-Pkws soll von 600 auf 720 Euro angehoben werden.

Wird ab 1. September des kommenden Jahres ein neuer Pkw erstmals typisiert, so muss er die Abgasnorm Euro 6 erreichen.

Änderungen im Ausland
Ab 1. Jänner 2014 gilt in der Schweiz "Licht am Tag". Zulässig sind Tagfahr- oder Abblendlicht. Ausgenommen sind Oldtimer mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 1. Jänner 1970. Fahrten ohne Licht kosten 40 Schweizer Franken (gut 30 Euro). Lichtpflicht am Tag gibt es bereits in etlichen europäischen Staaten, darunter in den skandinavischen Länder sowie Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn. In Österreich wurde das Gesetz, mit Licht am Tag unterwegs sein zu müssen bereits am 1. Jänner 2008 wieder aufgehoben.

Zudem tritt in der Schweiz mit Jahresbeginn eine schärfere Promille-Regelung in Kraft: Für Führerscheinneulinge auf Probe, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt eine strikte Grenze von 0,1 Promille, sonst weiterhin 0,5 Promille.

Pkw-Fahrer müssen in Slowenien für die Jahresplakette 2014 statt bislang 95 Euro nun 110 Euro bezahlen. Die Preise für die Sieben-Tages- bzw. Monatsvignette bleiben mit 15 und 30 Euro unverändert. Außerdem wird eine neue, unübersichtliche Preiskategorie eingeführt: Für Lieferwagen und Vans mit einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen und einer Höhe über 1,30 Metern, gerechnet von der vorderen Achse bis zur Oberkante der Motorhaube, werden 220 bzw. 80 Euro bzw. 40 Euro fällig. Für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird zwar wie bisher eine streckenabhängige Maut erhoben, doch die Mauthöhe richtet sich künftig nach dem jeweiligen Schadstoffausstoß.

Ab dem 1. Mai 2014 wird in Deutschland bei Verkehrsverstößen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, auf eine Eintragung im Verkehrszentralregister verzichtet, es gibt also keine Punkte mehr. Geahndet werden die Verstöße jedoch auch in Zukunft. Eine Folge des Punkteverzichts ist die Anhebung der Strafen für bestimmte Delikte - wovon auch Reisende betroffen sind. Das Einfahren ohne bzw. mit falscher Plakette in eine Umweltzone kostet beispielsweise ab Mai 2014 mit 80 Euro doppelt so viel wie früher. Spätestens ab 1. Juli 2014 ist in Deutschland eine reflektierende Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht. Beim Verlassen des Autos nach Panne oder Unfall muss diese zwingend getragen werden. Motorräder bleiben ausgenommen.

Nachdem der Euro seit 2007 in Slowenien, Zypern, Malta, der Slowakei und Estland offizielles Zahlungsmittel wurde, tritt am 1. Jänner 2014 auch die baltische Republik Lettland der Eurozone bei. Damit ersetzt der Euro die Landeswährung Lats. Der Umrechnungskurs liegt bei rund 0,70 Lats pro Euro.

In Polen wird 2014 das mautpflichtige Straßennetz weiter ausgebaut, darunter auch eine Nord-Süd-Achse (A1) von Danzig (Gdansk) bis zur tschechischen Grenze. Aktuell sind etwa 315 Kilometer (von Danzig nach Torun und Lodz) fertiggestellt.

Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 wird innerhalb der EU die grenzüberschreitende Strafverfolgung Realität. Österreich hat die entsprechende Richtlinie bereits umgesetzt. Ein Datenaustausch findet nur mit jenen Staaten statt, die sie ebenfalls umgesetzt haben.

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(Bild: kmm)



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