"Ham's an Huscher?"

Wer nicht pickt, peckt bald Länge mal Breite

Motor
15.11.2005 15:35
Das Autobahn-Pickerl ist schon teuer genug, wenn man es regulär kauft. Noch teurer wird's schon bisher, wenn man es nicht kauft und ohne erwischt wird, nämlich 120,-- Euro. Doch künftig könnte das ein Vielfaches kosten: 4.000,-- Euro an Ort und Stelle!
(Bild: kmm)

"Ohne Vignette unterwegs zu sein, kann schon bald empfindlich teurer werden", warnt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Geht es nach dem Novellierungsentwurf zum Bundesstraßen-Mautgesetz, soll es künftig kein Recht mehr auf Ersatzmaut geben. Bisher hatten Fahrzeuglenker, die keine Vignette besaßen, die Möglichkeit eine Ersatzmaut in der Höhe von 120 Euro zu entrichten und blieben straffrei. Die Gesetzesnovelle sieht allerdings vor, anstelle der Ersatzmaut sofort Strafbeträge von bis zu 4.000 Euro einzuheben. 

Erst vor wenigen Wochen wurde ein dänisches Touristenehepaar mit seinem Wohnmobil angehalten. 3.500 Euro sollten die Urlauber an Ort und Stelle begleichen, weil sie keine Maut entrichtet hatten. "Wenn diese Vorgangsweise nun per Gesetz zum Regelfall erklärt wird, könnte das einem Tourismus-Land wie Österreich erheblich schaden, weil vor allem ausländische Kraftfahrer und Touristen hart davon betroffen wären", kritisiert Zelenka.

"Natürlich sind motorisierte Urlauber dazu verpflichtet, sich über die straßenverkehrs- oder mautrechtlichen Gegebenheiten im Urlaubsland zu informieren. Bis zu 4.000 Euro an Ort und Stelle zu berappen, übersteigt allerdings die Schmerzgrenze und so manches Urlaubsbudget erheblich", sagt die Club-Juristin. Der ÖAMTC fordert daher, dass Mautsünder weiterhin immer die Möglichkeit erhalten, die Ersatzmaut zu bezahlen. 

Ein weiterer Kritikpunkt des Clubs am Novellierungsentwurf ist die umstrittene GO-Box-Pflicht für Wohnmobile. Die ÖAMTC-Experten sehen sich immer wieder mit Beschwerden von Urlaubern konfrontiert, deren Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Während man nämlich für einen normalen Pkw, der einen schweren Wohnwagenanhänger zieht, nur eine Vignette benötigt, fallen Wohnmobile unter die Bestimmungen der Lkw-Maut. "Lenker schwerer Wohnmobile fühlen sich außerdem stark benachteiligt gegenüber Lenkern von Wohnwagengespannen. Wir fordern daher, dass Kfz, die nicht der Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht fünf Tonnen nicht übersteigt, aus der fahrleistungsabhängigen Maut herausgenommen werden", so Zelenka.

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(Bild: kmm)



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