Google hat angekündigt, möglicherweise Rechtsmittel gegen ein Urteil wegen wettbewerbswidriger Praktiken bei der Online-Suche einzulegen. Der Konzern bereite sich darauf vor, „zu gegebener Zeit Berufung“ gegen das Urteil vom vergangenen Jahr einzulegen, erklärte Google auf X.
Das Unternehmen werde nun die Stellungnahme des Gerichts abwarten, hieß es seitens des Konzerns. Google sei „weiterhin fest davon überzeugt“, dass die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts „falsch war“. Die Anhörung am Freitag markierte den Abschluss des Kartellverfahrens zur Bestimmung des Strafmaßes für Google. Die Entscheidung des Richters wird bis August erwartet.
Illegale Monopolbildung
Ein Bundesrichter in Washington hatte Google im August vergangenen Jahres schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. Das Urteil bezieht sich auf die Milliardensummen, die Google über die Jahre an Unternehmen wie den iPhone-Hersteller Apple für die Vorinstallation seiner Suchmaschine gezahlt hat.
Im November hatte das US-Justizministerium das zuständige Bundesgericht aufgefordert, den Verkauf des Browsers Chrome durch Google anzuordnen. Zudem soll Google nach Vorstellung des Ministeriums keine Exklusivverträge mit Smartphone-Herstellern abschließen, um seine Suchmaschine als Standardeinstellung vorzuinstallieren. Außerdem soll der Technologieriese dazu verpflichtet werden, die Daten zu teilen, die er zur Erstellung der Suchergebnisse seiner Suchmaschine verwendet.
Beispiellose Konkurrenz
Der Vorschlag des Ministeriums behalte „der Regierung und nicht dem Gericht das Recht vor, zu entscheiden, wer auf die Daten von Google-Nutzern zugreifen darf“, erklärte das Unternehmen am Samstag. Der Konzern argumentierte zudem, dass er nun einer beispiellosen Konkurrenz durch KI-gestützte Technologien wie ChatGPT gegenüberstehe. Diese generativen Modelle könnten selbst ins Internet gehen und die Fragen der Nutzer direkt beantworten, ohne dass diese eine Suchmaschine bemühen müssten.
Der Gegenvorschlag des Konzerns umfasst weitaus begrenztere Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit für Telefonanbieter, den App-Store Google Play vorzuinstallieren, nicht aber Chrome oder die Suchmaschine.
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