Die aufgeregte Debatte über das Publikumsvoting beim Eurovision Song Contest nach dem überraschenden Sprung Israels auf Platz 2 führt nun tatsächlich dazu, dass die Abstimmungsregeln überprüft werden.
Die israelische Sängerin Yuval Raphael hatte am Sonntag in Basel den zweiten Platz hinter dem Österreicher JJ belegt. Die Überlebende des islamistischen Terrormassakers vom Oktober 2023 erhielt die meisten Publikumsstimmen, wurde jedoch von den nationalen Fachjuroren deutlich schwächer bewertet. Mehrere beteiligte Fernsehsender stellten daraufhin die Stimmabgabe infrage.
Die spanische Anstalt RTVE kündigte einen Antrag auf Überprüfung des Televotings an und stellte in den Raum, dass die Abstimmung durch den Konflikt im Gazastreifen politisch beeinflusst worden sei. Auch der belgische öffentlich-rechtliche Sender VRT äußerte Kritik.
ESC-Direktor sieht „keine Beweise für Beeinflussung“
ESC-Direktor Martin Green betonte dagegen, dass die korrekte Stimmabgabe und Auswertung durch vielstufige Sicherheitsmaßnahmen garantiert seien. Ein Ausschuss der Europäischen Rundfunkunion (EBU) werde jedoch die Regel prüfen, wonach pro Endgerät 20 Stimmen abgegeben werden können. Er betonte gleichzeitig, dass es „derzeit keine Beweise gibt, dass dies das Endergebnis unverhältnismäßig beeinflusst“.
Auf dem offiziellen EBU-Kanal war Raphael als einzige Kandidatin in den aufgezeichneten Halbfinal-Shows immer wieder in einem Werbefenster zu sehen gewesen. Der Israeli American Council hatte auf Facebook für die Sängerin geworben und auf die 20 möglichen Stimmen hingewiesen.
Solche Kampagnen sind laut Green nach den derzeitigen Regeln erlaubt. Künftig wolle die EBU jedoch sicherstellen, dass mit Werbeaktionen nicht Menschen überproportional mobilisiert würden, die der gleichen Gemeinschaft wie die jeweiligen Künstler angehörten, schrieb er.
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