Jahrelang veröffentlichte ein anonymer Nutzer auf X Postings voller Hass und Beleidigungen – gerichtet unter anderem auch gegen „ZiB 2“-Anchorman Armin Wolf. Bisherige Versuche, rechtlich gegen den Troll vorzugehen, verliefen im Sand. Deswegen hat der ORF-Star jetzt Elon Musks Plattform selbst angezeigt.
Zwar verstießen die Postings, die Wolf in seinem Blog ausführlich dokumentierte, gegen die Richtlinien von X. Trotzdem weigerte sich die Plattform, die öffentlichen Beiträge zu löschen. Einen Antrag des Wiener Straflandesgerichts, die Daten des Nutzers herauszugeben, damit er verklagt werden kann, ignorierte das Unternehmen.
Rechtsweg führte in Sackgasse
Auch weitere Versuche, rechtlich gegen den „durchgeknallten Troll“ – wie ihn Armin Wolf nennt –, vorzugehen, wurden vereitelt. X verlangte ein offizielles Rechtshilfeersuchen an Irland, Sitz der europäischen Firmenzentrale. Das wurde aber abgelehnt, weil die Nutzen nicht innerhalb der EU gespeichert seien, so Wolf. Ein weiteres Ersuchen an die US-Justiz blieb ebenfalls ohne Erfolg – weil die Straftat nicht schwer genug sei.
„X ignoriert Gesetze“
Zwar weigere er sich, „zu akzeptieren, dass X (vormals Twitter), eine der größten und einflussreichsten Social-Media-Plattformen der Welt, einschlägige Gesetze in Österreich und der EU nicht nur ignoriert, sondern ganz offen verhöhnt und sich der Justiz entzieht“, so Wolf. Trotzdem sei seine „Lust auf das Prozess- und Kostenrisiko gegen einen Milliardenkonzern“ enden wollend, schrieb der ORF-Moderator.
Damit das Risiko nicht bei ihm liegt, geht Armin Wolf jetzt gemeinsam mit Medienanwältin Maria Windhager mittels einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Plattform X vor. Sie gehen davon aus, dass jetzt die Staatsanwaltschaft selbst tätig werden muss, weil der Verdacht auf Begünstigung besteht. Begünstigung heißt, die Strafverfolgung gegen jemanden behindern, der eine strafbare Handlung begangen hat. Das trifft laut Wolf auch auf unbekannte X-Mitarbeiter. Sie würden mit ihrer Weigerung, strafbare Postings zu löschen, jene anonyme Person schützen, die sie absetzt.
Justiz muss von selbst tätig werden
Begünstigung ist in Österreich ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft muss also von Amts wegen tätig werden, „um sicherzustellen, dass sich auch ein US-Milliardenkonzern an österreichische Gesetze hält“, betont Wolf. Er selbst habe sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen und werde es „aufmerksam verfolgen“.
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