Was den Angeklagten, ein Kellner, dazu gebracht haben könnte, dem ihm unbekannten Mann, den er während der Nacht zum ersten Mal gesehen hatte, sein Klappmesser in den Bauch zu rammen, brachte auch der Prozess nicht zutage. "Es war ka Streit. Gar nix. I waß net amal, ob i mit eahm was g'redet hab' damals. I hab' eahm eigentlich gar net wahrg'nommen", gab das Opfer als Zeuge zu Protokoll.
"Mord war das aber keiner"
"Für das, was ich gemacht habe, übernehme ich die Verantwortung. Mord war das aber keiner", stellte der gleichaltrige Angeklagte fest. Er sei auf Alkohol grundsätzlich "leichter reizbar" und habe damals im Verlauf des Abends und der Nacht 15 Bier, etliche Jägermeister, Wodka Juice und Bacardi Cola intus gehabt.
Als er von der Toilette zurückkam, sei ihm der andere Mann - 1,85 Meter groß, 121 Kilogramm schwer - entgegengekommen: "Der ist auf einmal vor mir g'standen. Er ist ruckartig auf mich zukommen. Mir ist er so richtig aggressiv vorkommen. Eine Geste, dass er was machen will. So hab' ich's aufg'fasst." Da habe er zugestochen, räumte der klein gewachsene, schmächtige Angeklagte ein: "Das war einfach a falsche Einschätzung."
"I waß, i bin a Oaschloch"
Während das Opfer fassungslos das Blut bemerkte, griff der Täter nach Aussagen der Augenzeugen nach seiner Jacke und verließ mit den Worten "I waß, i bin a Oaschloch" das Lokal. Dieses beschrieb einer der damals anwesenden Gäste im Zeugenstand folgendermaßen: "Das is' a richtige Bauchstich-Hitt'n." Immer wieder gebe es dort "Brösln", so der Zeuge.
Nach der Messerattacke leistete der Besitzer des Lokals dem schwerst verletzten Mann - die Klinge beschädigte Dick- und Dünndarm sowie die Aorta - Erste Hilfe und alarmierte die Rettung. Eine Notoperation rettete dem 41-Jährigen schließlich das Leben. Auf Ersuchen der Staatsanwältin präsentierte er dem Gericht am Ende seiner Zeugenbefragung die Narbe. Auf die erschrockenen Blicke des einen oder anderen Geschworenen hin erklärte der Mann, er sei mit 70 Stichen genäht worden.
10.000 Euro an Wiedergutmachung für Opfer
Von der inkriminierten Anklage wegen Mordes sprachen die Geschworenen den Mann schließlich frei und verurteilten ihn wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Opfer bekam eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
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