Ein Mühlviertler Exekutivbeamter stand im Fall einer Brandstiftung in Puchenau unter Verdacht, einem ins Visier geratenen Kollegen durch einen falschen Abschlussbericht geholfen zu haben. Zunächst war der Mann diesbezüglich zwar mit einer Diversion davonkommen, einer Berufung der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung wurde nun aber stattgegeben.
Der Prozess gegen einen Mühlviertler Polizisten, der im Fall einer Brandstiftung absichtlich einen falschen Abschlussbericht für die Staatsanwaltschaft verfasst haben soll, muss wiederholt werden.
Der Beamte war Anfang Februar im Landesgericht Linz mit einer Diversion davongekommen. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft, die sich von dem Mann auf die falsche Spur geführt sah, erfolgreich bekämpft. Das Oberlandesgericht Linz schickte die Causa nun zurück an den Start.
Brandstiftung
Im Zentrum des Falls steht eine Brandstiftung in einem Wohnhaus im Februar 2024 in Puchenau. Laut Gutachten war auf einem Sofa eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und angezündet worden.
Der in dem Fall ermittelnde Polizist soll der Staatsanwaltschaft aber wesentliche Aktenbestandteile bewusst vorenthalten haben. Daher wurde das damals gegen unbekannte Täter geführte Verfahren zunächst eingestellt und erst nach einer Eingabe der Opfer wieder aufgenommen.
Die Ermittlungsergebnisse belasteten einen – ihm angeblich aber nur vom Hörensagen bekannten – Berufskollegen des Polizisten. Dieser wurde schließlich auch wegen Brandstiftung angeklagt, allerdings im Zweifel freigesprochen.
Amtsmissbrauch
Der Ermittler wurde wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Er gab sich reuig und sprach von einem „Blackout“ sowie „persönlichem Versagen“. Das Gericht glaubte ihm, dass es ein einmaliger Fehler gewesen sei, und gewährte ihm nach Zahlung einer Geldbuße von 2700 Euro eine Diversion.
Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde. Sie argumentierte, dass auf diese Art die Strafverfolgung unterminiert werde. Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Beschwerde Folge.
Der Fall wird nun noch einmal verhandelt. Der Polizist muss sich am 15. April neuerlich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
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