Ermöglicht wird dies durch ein neues Konstruktionsdesign: Beide Modelle der neuen Recline-Serie verfügen über ein in den Standfuß integriertes Gelenk, mit dem sich das Zehn-Finger-Multitouch-Display auch über die Tischkante hinaus bis zum Schoß heranziehen lässt.
Die neuen All-in-One-PCs kommen in Größen von 23 oder 27 Zoll und verfügen über ein Full-HD-Display. Für die nötige Rechen- und Grafikleistung sollen Intels Core-i-Prozessoren der vierten Generation sowie GPUs von Nvidia sorgen, wie der Hersteller mitteilte.
Beide Geräte bieten schnelles Dual-Band-WLAN, das größere Modell unterstützt zudem den Drahtlos-Funkstandard NFC. Wer es hingegen bunt und laut mag: Das 23-Zoll-Modell soll zusätzlich in einer speziellen roten Edition mit Lautsprechern von Beats Audio auf den Markt kommen.
In den USA ist der HP Envy Recline 23 Touchsmart All-in-One-PC ab sofort samt Core-i7-Prozessor und acht Gigabyte Speicher zum Preis von rund 1.350 Dollar (rund 1.028 Euro) erhältlich. Weitere Konfigurationen mit bis zu zwölf Gigabyte RAM zu Preisen ab 999 US-Dollar sollen ab Ende September zu haben sein.
Die kleinere Beats-Edition mit Core-i5-Prozessor soll ab November für rund 1.250 Euro in den Läden stehen. Die 27-Zoll-Variante ist ebenfalls bereits erhältlich, der Einstiegspreis beträgt 1.399 Dollar (1.065 Euro). Angaben zu Preisen und Verfügbarkeit für Europa liegen derzeit nicht vor.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).