Das FBI hatte nur eine Zusammenfassung der Klage nach Neuseeland geschickt. Ein niedrigeres Gericht hatte das für ausreichend befunden. Dotcom legte dagegen allerdings Berufung ein. Die US-Behörden werfen dem 39 Jahre alten gebürtigen Deutschen Copyright-Verletzungen im großen Stil vor.
Auf der von ihm gegründeten Filehosting-Plattform MegaUpload sei urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet worden, der Schaden belaufe sich auf eine halbe Milliarde Dollar. Dotcom argumentiert, er habe nur Internetnutzern eine Plattform zur Verfügung gestellt, selber aber keine Urheberrechte verletzt.
Dotcom wehrt sich gegen US-Behörden
Der in Kiel als Kim Schmitz geborene Internetunternehmer lebt seit einigen Jahren in Neuseeland. Von dort aus betrieb er auch seine Filehosting-Plattform MegaUpload, die Anfang 2012 von FBI und neuseeländischen Behörden dichtgemacht wurde. Dotcom und seine Mitarbeiter gingen in Untersuchungshaft, kamen später aber wieder frei.
Seither versucht Dotcom, eine Auslieferung an die US-Behörden zu verhindern und betreibt nebenbei längst wieder den MegaUpload-Nachfolger Mega. Eine Entscheidung des obersten Gerichts hinsichtlich der Anklagepunkte des FBI wird erst in einigen Wochen erwartet. Das Auslieferungsverfahren findet voraussichtlich nächstes Jahr statt.
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