Nicht rechtskräftig

Haftstrafe nach tödlicher Geisterfahrt auf der A1

Oberösterreich
25.02.2025 10:51
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Frontal kollidierte vorigen September ein betrunkener Geisterfahrer auf der Westautobahn mit dem Auto eines unschuldigen 19-Jährigen. Wenig später verstarb der junge Mann im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Nun musste sich der Falschfahrer vor Gericht für die tödliche Irrfahrt verantworten.

18 Monate Haft, sechs davon „scharf“, sowie 17.000 Euro Trauerschmerzengeld – dieses Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit fiel am Montag am Landesgericht Wels. Rechtskräftig ist es noch nicht.

Auf der Anklagebank saß ein 47-Jähriger. Er soll laut Anklage am 7. September des Vorjahres betrunken – er hatte rund 1,8 Promille im Blut – bei Laakirchen falsch auf die Westautobahn aufgefahren sein. Mit rund 130 km/h soll er dann als Geisterfahrer auf der A1 unterwegs gewesen sein.

Richter spricht von „Wahnsinnsfahrt“
Dabei kam es zu einer Frontalkollision mit dem Auto eines 19-Jährigen. Der junge Mann wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenig später im Spital verstarb. Weitere Unfälle durch die „Wahnsinnsfahrt“, wie die Richterin sie nannte, seien gerade noch verhindert worden.

Vor Gericht übernahm der Geisterfahrer die volle Verantwortung und war geständig.

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