Nach Suspendierung

Ex-OeNB-Vize: Keine Pension, keine Abfertigung

Österreich
27.06.2013 19:27
Der ehemalige Vize-Gouverneur der Nationalbank, Wolfgang Duchatczek, hat nach seinem Rücktritt "keine Ansprüche auf Abfertigung oder eine Anwartschaft auf eine von der OeNB zu leistende Pension", teilte die Bank am Donnerstagabend. Der am Dienstag ausgesprochene Rücktritt mache die zuvor ausgesprochene Suspendierung hinfällig, das Disziplinarverfahren gegen Duchatczek werde dennoch fortgesetzt, hieß es.

Duchatczek war Mitte Juni suspendiert worden. Grund war eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mitwisserschaft bei fragwürdigen Geschäften der Nationalbanktochter OeBS, deren Aufsichtsratschef Duchatczek war (siehe Infobox). Duchatczek hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen.

Die OeNB sehe in Duchatczeks Rücktritt einen "unberechtigten Austritt", so dessen Anwalt Herwig Hauser. Das sei "rechtlich nicht nachvollziehbar". Sein Klient habe vielmehr die "Auflösung des Dienstverhältnisses durch Pensionierung zum rechtlich nächstmöglichen Termin" erklärt, so Hauser. Das würde "jeder des Lesens Kundige verstehen".

Wie Duchatczek nun weiter vorgehen werde, wollte Hauser am Donnerstag nicht sagen. Er erwarte sich jedenfalls "keine Prozesse von allzu langer Dauer". Sollte sich die OeNB mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzen, müsste Duchatczek Schätzungen zufolge alleine auf knapp 300.000 Euro Abfertigung verzichten.

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