Die Anwälte des 39-Jährigen hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Dagegen hatte das FBI Widerspruch eingelegt – und nun Recht bekommen. Dotcoms Verteidigung erwägt nun, in der Sache das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.
Dotcom wird vorgeworfen, mit seinem Anfang 2012 vom Netz genommenen Internetportal MegaUpload massive Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Die Plattform stellte ihren Nutzern - nach eigenen Angaben waren das rund 50 Millionen am Tag - Server zur Verfügung, auf die alle möglichen Dateien kostenlos hochgeladen werden konnten. Das waren persönliche Fotoalben ebenso wie urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme.
Wurde etwa ein Film bei MegaUpload hochgeladen, erstellte der sogenannte File-Hoster einen Link, der weiterverbreitet werden konnte. Für bevorzugte Verbindungen beim Download der Daten kassierte das Unternehmen Geld. Außerdem zeigte MegaUpload Online-Anzeigen im Umfeld der Download-Links.
Allein 2010 soll MegaUpload so nach Angaben der US-Ermittler mehr als 42 Millionen Dollar eingenommen haben. Der durch die Weiterverbreitung der Inhalte verursachte Schaden soll indes bei einer halben Milliarde Dollar liegen.
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