Eine „Terroristische Straftat“ in Verbindung mit Mord nach Paragraf 278c Strafgesetzbuch kann nur angeklagt werden, wenn die Vollendung des Anschlags zeitlich und örtlich unmittelbar bevorsteht. Trotzdem könnte den verhafteten IS-Männern die Höchststrafe drohen.
Der 19-jährige Terrorist aus Ternitz ist geständig. Ob es zu einer Anklage wegen terroristischer Vereinigung nach §278b StGB kommt oder doch zu einem Terror-Mordprozess nach §278c StGB („Terroristische Straftat“), hängt von mehreren Faktoren ab.
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