Von dem Start- und Landeverbot in der EU sind sämtliche Fluggesellschaften der Demokratischen Republik Kongo, Äquatorial-Guineas, Liberias, Sierra Leones und Swasilands betroffen. In der so genannten Schwarzen Liste sind unter anderem auch Air Service Comores, Phuket Airlines, die kirgisischen Linien Phoenix Aviation und Reem Air, die kasachischen BGB Air und GST Aero Air Company und die nordkoreanische Air Koryo enthalten. Darüber hinaus umfasst die Aufstellung vier Airlines, die teilweise von einem Nutzungsverbot europäischer Flughäfen betroffen sind, so zum Beispiel die libysche Buraq Air mit vier Iljuschins 76.
Wird regelmäßig aktualisiert
Die Einführung einer Schwarzen Liste war im vergangenen Jahr nach mehreren Flugzeugabstürzen binnen weniger Wochen mit hunderten Toten beschlossen worden. Die Aufstellung soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. In Kraft treten wird die Liste mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
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