Flora A. verbrannt

Nach Freispruch: 45-Jähriger fordert Haftentschädigung

Österreich
23.11.2012 13:11
Nach dem Freispruch für einen 45-jährigen Baumeister, der in Verdacht geraten war, seine 28-jährige Freundin Shqiponje Flora A. im Oktober 2010 auf einem Acker östlich von Bratislava verbrannt zu haben, fordert Verteidiger Nikolaus Rast für seinen Mandanten nun Entschädigung für die Zeit in Haft sowie für den Verdienstentgang. Das am Donnerstag ergangene Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Für die in U-Haft verbrachte Zeit von vier Monaten will der 45 Jahre alte Mann nun "in vollem Umfang entschädigt werden", wie sein Verteidiger betonte. Nachdem mit einem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft die Unschuld seines Mandanten endgültig feststehe, will Rast neben der Haftentschädigung - das Gesetz sieht dafür 20 bis 50 Euro pro Tag vor - vor allem Verdienstentgang geltend machen. "Wir verlangen eine Abgeltung für alle Aufträge, die ihm als Baumeister während der Haft entgangen sind", sagte Rast am Freitag. Dem Mann stehe auf jeden Fall "ein hoher fünftstelliger Betrag" zu.

Beamtin agierte "am Rand des Amtsmissbrauchs"
Weiteren Diskussionsstoff könnte auch noch das Verhalten einer Kriminalbeamtin im Ermittlungsverfahren liefern, die mit dem 45-Jährigen in möglicherweise gesetzwidriger Weise eine Beschuldigtenvernehmung durchgeführt hatte.

Ohne die Einvernahme des Mannes zu protokollieren und als solche auszuweisen und ohne den 45-Jährigen über seine Rechte zu belehren, hatte die Beamtin im Plauderton mit dem Mann über die gegen ihn gerichtete Verdachtslage gesprochen. Die Polizistin habe damit "am Rand des Amtsmissbrauchs" agiert, so ein mit dem Fall vertrauter Kenner der Strafprozessordnung.

Den Inhalt des Gesprächs hielt sie in einem Aktenvermerk fest, der somit Eingang in den Gerichtsakt fand. Wäre dem Richter die bedenkliche Vorgangsweise der Ermittlerin nicht aufgefallen und hätte er den Aktenvermerk nicht rechtzeitig "entfernt", wäre eine absolute Nichtigkeit des Verfahrens vorgelegen.

Der Beamtin, die im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeugin vernommen worden war, dürfte zumindest zu diesem Zeitpunkt die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens gedämmert haben. Sie soll im Zeugenstand sinngemäß erklärt haben, sie habe einen Fehler gemacht, sei sich damals dessen aber nicht gewusst gewesen.

Kein konkreter Tatverdacht
Der 45-Jährige hatte als mutmaßlicher Mörder vier Monate in U-Haft verbracht, ehe das Gericht ihn in der Hauptverhandlung bereits vor dem letzten Verhandlungstag auf freien Fuß setzte - die Richter sahen nach der Befragung der von der Staatsanwaltschaft geführten Belastungszeugen keinen konkreten Tatverdacht mehr. Der Bauingenieur wurde am Ende mit 7:1 Stimmen von den Geschworenen freigesprochen (siehe Infobox).

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