Höchstgericht prüft

Staatsbürgerschaft: Gesetz eventuell verfassungswidrig

Österreich
06.11.2012 19:53
Österreichs geltendes Staatsbürgerschaftsrecht könnte verfassungswidrig sein, zumindest in einem wesentlichen Punkt. Der Verfassungsgerichtshof hat deshalb nun ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Im Wesentlichen geht es um jenen Passus, wonach keine Sozialhilfe bezogen werden darf, wenn man einen österreichischen Pass haben will.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall Karina Montes de Oca. Die seit 1976 ununterbrochen in Österreich lebende Uruguayanerin gilt wegen psychischer Beeinträchtigungen zu 50 Prozent als behindert. Ihr Antrag auf Staatsbürgerschaft wurde mit der Begründung abgewiesen, dass sie von der bedarfsorientierten Mindestsicherung lebt.

Der VfGH teilt nun die Bedenken der Anwältin der Frau. Es gelte zu prüfen, ob die ausnahmslose Einkommensregel gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoße, Menschen wegen einer Behinderung zu benachteiligen, hieß es am Dienstag. In den meisten Fällen führen solche Gesetzesprüfungsverfahren zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmung.

Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz sieht sich durch das Tätigwerden des VfGH in seinen eigenen Reformbemühungen (siehe dazu auch Story in der Infobox) bestätigt. Kurz ließ über sein Büro mitteilen, dass die vom Innenressort geplante Novelle auch jene Passage des Staatsbürgerschaftsrechts umfassen werde, die sich die Höchstrichter nun genauer ansehen möchten, nämlich die mögliche Benachteiligung Behinderter.

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