Urteil in Graz

Frau stach Gatten in den Rücken: Acht Monate Haft

Österreich
06.11.2012 16:24
Wegen schwerer Körperverletzung ist eine 25-jährige Grazerin am Dienstag im Straflandesgericht Graz schuldig gesprochen worden. Die Frau hatte im Mai 2011 ihrem damaligen Ehemann ein Messer in den Rücken gerammt. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, aber vor den Geschworenen bestritt die Frau eine Tötungsabsicht. Sie gestand allerdings, ihren mittlerweile von ihr geschiedenen Mann schwer verletzt zu haben und wurde - nicht rechtskräftig - zu acht Monaten Haft verurteilt.

Die Ehe der beiden war von Streit rund um die Drogenabhängigkeit der 25-Jährigen gekennzeichnet. Immer wieder sollen sie deswegen ihre Zeit räumlich getrennt verbracht haben. Hinzu kam die Eifersucht der Frau. Am 20. Mai 2011 gerieten die beiden wieder aneinander, nachdem der 24-Jährige die Frau - ihr Kind wohnt bei einer Pflegefamilie - beim Spritzen von Mephedron erwischt hatte.

Frau will nur "Klartext" gewollt haben
Er packte seine Sachen und wollte aus der gemeinsamen Wohnung weg, doch die 25-Jährige versuchte ihn daran zu hindern und wollte mit ihm "Klartext" reden. "Angefleht" habe sie ihn, schilderte sie. Als er ihr schließlich den Rücken zudrehte und zur Tür hinaus wollte, habe sie ein Jausenmesser mit einer knapp zwölf Zentimeter langen Klinge genommen und zugestochen. Vor Gericht beteuerte sie, sich nicht daran zu erinnern, was sie sich in dem Moment gedacht habe.

Sie habe ihn mit der linken Hand umarmt und mit der rechten zugestochen: "Ich habe nicht nachgedacht, wohin ich steche. Erst vor der Polizei wurde mir klar, dass ich ihn damit hätte töten können." Als Polizei und Rettung eintrafen, hatte der 24-Jährige seine Frau schützen wollen und gesagt, dass er sich selbst an einer Türschnalle verletzt habe.

Rasche Versorgung rettete Mann das Leben
Doch nachdem die Beamten das blutverschmierte Messer in einem Kasten gefunden hatten, wurde die Frau festgenommen. Das medizinische Gutachten besagte später, dass sich der Mann nur aufgrund der raschen ärztlichen Versorgung nicht in Lebensgefahr befand - immerhin war die Klinge bis in die Lunge vorgedrungen. Heute habe der 24-Jährige keine Beschwerden mehr.

Die Beschuldigte stand bereits zuvor mehrmals vor dem Richter, vorwiegend wegen Beschaffungskriminalität, weswegen sie seit einigen Monaten in Haft ist. Die Geschworenen schenkten den Aussagen der Angeklagten Glauben und verurteilten sie nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung. Sie muss nun zusätzlich zu ihren bisherigen Haftstrafen acht weitere Monate im Gefängnis bleiben. Sie nahm das Urteil an.

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