"Fall Oliver"

Dänisches Gericht erkennt Vater das Sorgerecht zu

Österreich
21.09.2012 15:55
Im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver haben die dänischen Behörden dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Das Gericht in Helsingör veröffentlichte am Freitag seine Entscheidung, wonach Oliver weiterhin bei Thomas S. in Dänemark leben solle, so die dänische Nachrichtenagentur Ritzau. Nicht der Vater hätte Kindesentziehung begangen, sondern vielmehr die Mutter, Marion W., bei ihrer Rückkehr nach Österreich vor zwei Jahren, so das Gericht.

Die Grazerin wird gegen das Urteil berufen. "Es gibt immer eine Chance", meinte sie kämpferisch bei einer Pressekonferenz in Wien. Als Ausländerin habe sie keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt. "Es geht nicht um Oliver", sagte sie, das Recht des Kindes sei "anscheinend nicht wichtig". Dennoch habe sie noch Hoffnung, ihren Sohn wiederzubekommen – trotz des jetzt gefällten Urteils.

Grazerin will Ex genau informiert haben
In diesem wird erklärt, dass Marion W. im Jahr 2010 dem Vater des Buben zwar mehrmals gesagt habe, dass sie Dänemark mit dem Kind verlassen werde. Doch sie habe es verabsäumt, konkret und präzise anzugeben, wann sie diesen Schritt zu unternehmen gedenke, zitierte die Zeitung "BT" am Freitag aus dem vorliegenden Papier. "Das ist so absolut nicht korrekt", wies die Mutter diesen Vorwurf umgehend zurück. Sie habe den Kindsvater ganz genau über ihre Rückkehrpläne informiert. Außerdem betreffe diese Informationspflicht "nur Elternteile mit gemeinsamer Obsorge", sagte Anwältin Britta Schönhart.

"Mutter der Kindesentziehung schuldig"
Laut Gericht hätte die Mutter Thomas S. allerdings bereits sechs Wochen vor ihrer Übersiedlung nach Österreich Bescheid geben müssen – zudem auch dem Arbeitgeber und dem Kindergarten. Der heute 41-Jährige habe aber erst am 30. Juli 2010 erfahren, dass sie am 17. Juli Dänemark verlassen hatte. Das vom Vater beantragte Sorgerechtsverfahren lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Schönhart verwies in dem Zusammenhang allerdings darauf, dass der Kindsvater seinen Antrag erst "nach der legalen Ausreise" eingebracht habe.

Am 24. August 2010 erhielt schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht. Das Gericht kam nun zu der Erkenntnis, dass sich W. der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig gemacht habe, da sie Oliver nach dieser Entscheidung nicht zurückließ. Zudem habe der Bub die stärkeren sozialen und familiären Bande in Dänemark, da er dort aufgewachsen sei.

Anwältin: "Dänemark legalisiert Gewaltverbrechen"
Nach der Verhandlung am dänischen Gericht am 4. September hatte sich Anwältin Schönhart noch zuversichtlich gezeigt, dass das Urteil zugunsten ihrer Mandantin ausfallen werde und das Kind zurückgebracht werden könne. Nun kritisierte sie: "Das Kindeswohl wurde bei der Entscheidung nicht berücksichtigt, Oliver nicht gehört." Es sei davon auszugehen, dass die gefällte Entscheidung eine "politische" sei. Und: "Mit dieser Entscheidung legalisiert Dänemark ein Gewaltverbrechen an Kindern, es ist eine Aufforderung an Eltern, Kinder zu entführen." 

Sohn vor Kindergarten der Mutter entrissen
Der Vater des fünfjährigen Buben hatte am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit einem noch unbekannten Komplizen seinen Sohn vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. Nach der Tat hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Darüber war an zwei Tagen Anfang September in Helsingör verhandelt worden.

Vater in Graz angeklagt
Eine weitere Runde im Rechtsstreit um Oliver findet am Dienstag im Grazer Straflandesgericht statt - diesmal ist es ein Prozess gegen den Vater. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung erhoben, weil der Däne das Kind im April gegen den Willen der Mutter von Graz in seine Heimat gebracht hatte. Ob der 41-Jährige zur Verhandlung erscheinen wird, ist offen.

Eine Ladung bekam der Vater über das Amts- und Rechtshilfeverfahren in Dänemark. Sollte der Beschuldigte nicht erscheinen, könnte erneut ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden - eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.

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