Aufgrund des Trainerwechsels am Mittwoch hat der Senat 5 der Bundesliga dem LASK die Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz verweigert. Die Linzer legen einen Protest ein.
Alle Erstligisten mit Ausnahme des LASK haben in erster Instanz die Lizenz für die Bundesliga erhalten. Die Vorschriften der Bundesliga sehen nach einem Trainerwechsel eine Frist von 60 Tagen vor, um erneut einen Cheftrainer, der sich im Besitz der UEFA-Pro-Lizenz befindet, zu nennen.
„Wir haben sämtliche formaljuristische Vorschriften der Bundesliga vollumfänglich und zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Nach der Benennung des neuen Trainerteams um Thomas Darazs und Maximilian Ritscher hat Darazs als Inhaber der UEFA-Pro-Lizenz das Amt des Cheftrainers übernommen, was wir umgehend bei der Liga gemeldet haben. Es ist daher völlig unbegreiflich und willkürlich, dass der Senat 5 eine solche Entscheidung getroffen hat. Da wir jegliche Anforderungen erfüllen, gehen wir fest davon aus, die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten“, schüttelt LASK-Geschäftsführer Sport Radovan Vujanovic den Kopf.
Chaos in Linz
Wie die „Krone“ berichtete, änderte der LASK nach 36 Stunden den Namen seines Trainers erneut und hat somit binnen zwei Tagen den dritten Chefbetreuer: Mittwochmorgens war das noch Thomas Sageder, von Mittwochmittag bis Donnerstagabend der 30-jährige Max Ritscher, der die Mannschaft auch aufs Salzburg-Spiel vorbereitet hat. Bei dem nun aber Thomas Darasz (46) die Mannschaft coachen wird. Aus lizenzrechtlichen Gründen, wie der LASK in einer Klarstellung mitteilte. Doch nun die böse Überraschung: Vom Senat 5 der Bundesliga gab’s keine Lizenz für die Linzer.
Gegen den Senat-5-Beschluss können die Klubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, dem 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.
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