Eine böse Überraschung erlebte ein Kärntner beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Das per Mail georderte Fahrzeug verbrauchte mehr Sprit als versprochen, also wollte er den Wagen innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgeben. Doch der Händler verweigerte – und das offenbar aus gutem Grund, wie das Gericht nun feststellte.
En Grundpfeiler des Konsumentenschutzrechtes ist ins Wanken geraten. Und zwar ordentlich. Denn bisher gab es für jede Art von „Fernabsatzgeschäft“ ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Sprich: Geschäfte per Telefon und Internet oder an der Haustür können binnen zwei Wochen rückabgewickelt werden. Diese EU-weite Regelung soll Verbraucher schützen.

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