Beschluss im Juni

Gesetz zur Beschränkung der Wahlwerbung fixiert

Burgenland
02.04.2024 06:00

300.000 Euro soll künftig die Obergrenze für Wahlwerbung im Burgenland betragen. Die SPÖ schickt nun den Gesetzesentwurf in Begutachtung. Der Beschluss ist im Juni geplant.

Diskutiert wurde eifrig über das neue Parteienförderungsgesetz. Wichtigster Punkt ist, wie berichtet, die neue Obergrenze von 300.000 Euro für Wahlwerbung. Noch diese Woche soll der fertige Entwurf in Begutachtung gehen, wie SPÖ-Klubobmann Roland Fürst ankündigt: „Das ist notwendig, damit das neue Gesetz noch in der Landtagssitzung im Juni beschlossen werden kann.“

Geht es nach Fürst, dann soll der Landesrechnungshof künftig eine Rolle bei der Kontrolle spielen. Dafür wäre aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag notwendig. Hier hängt es an der Volkspartei, ob diese zustande kommt. „Die ÖVP muss sich spätestens am Dienstag entscheiden, ob sie diesem Passus zustimmt oder nicht. Falls nicht, dann ist der Landesrechnungshof leider nicht dabei“, erklärt der SPÖ-Klubobmann.

Kritik an der FPÖ, Lob für die Grünen
Das Burgenland habe dann mit einer Wahlkampfkosten-Obergrenze von 300.000 Euro das strengste Parteienförderungsgesetz österreichweit – mit den härtesten Sanktionen. Kritik gibt es an den Freiheitlichen: „Sie haben von Beginn an das neue Gesetz abgelehnt“, so der SPÖ-Klubchef. Vermutlich hätte die FPÖ eine sündteure Materialschlacht gegen die Landesregierung und das Burgenland geplant und sei nun enttäuscht, vermutet Fürst.

Positiv sei, dass die Grünen ihre Zustimmung signalisiert hätten. „Ein sehr gutes demokratiepolitisches Zeichen, wenn die kleinste Partei dem Gesetzesvorhaben zustimmt“, so der SPÖ-Klubobmann.

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