50 Stunden Ausbildung

Hobby-Polizei in Deutschland, bei uns undenkbar!

Österreich
31.03.2024 20:36

Ein eher ungewöhnliches Ehrenamt gibt es bei unseren deutschen Nachbarn: den Freiwilligen Polizeidienst. Eine Art „Hilfspolizei“ bestehend aus bewaffneten, freiwilligen Bürgern. In Österreich undenkbar, wie das BMI auf Anfrage der „Krone“ sagte. Aber auch in Deutschland gibt es geteilte Meinungen.

Freiwillige aus der Bevölkerung als Unterstützung der Polizei hinzuzuziehen, klingt ja erstmal nicht schlecht – gerade in Zeiten des eklatanten Personalmangels. Bleibt nur die Frage, wie die „Ausbildung“ und der Dienst danach aussehen sollen. In Deutschland gibt es den freiwilligen Polizeidienst jedenfalls in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen. In Baden-Württemberg sogar schon seit 1963, mit 576 Bürgern (Stand 2020).

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Eine „Hilfspolizei“, die über keine entsprechend hochwertige polizeiliche Ausbildung verfügt, ist in Österreich keine Option.

Österreichisches Innenministerium

Mit Waffe und Uniform
Dafür gilt es lediglich eine 50-stündige Ausbildung zu absolvieren. Eine Aufnahme in den freiwilligen Polizeidienst können dabei 18- und 65-Jährige anstreben. Außerdem sollte der Bewerber gesundheitlich geeignet sein und „nach der Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen“. In der Ausbildung werden Selbstverteidigung, Gesprächsführung, Konfliktvermeidung sowie psychologische und taktische Grundlagen vermittelt. In erster Linie geht es beim Freiwilligen Polizeidienst vor allem darum, gefährliche Situationen zu vermeiden.

Auch in Deutschland umstritten
Wird das alles erfüllt, bekommt der „Hilfspolizist“ nach der „Ausbildung“ eine Waffe und Uniform – eine Walther P 5, die alte Dienstwaffe der deutschen Polizei. Denn die Freiwilligen haben die gleiche Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und müssen daher auch in der Lage sein, im Ernstfall ihr eigenes oder das Leben eines andere zu schützen. Allerdings ist das Tragen einer Waffe nur in Baden-Württemberg erlaubt, in anderen Bundesländern nur ein Pfefferspray. In Baden-Württemberg tragen die Freiwilligen auch die reguläre Polizeiuniform.

Freiwilliger Polizeidienst

Der freiwillige Polizeidienst ist ein durch nicht hauptberufliche Polizisten verrichteter Dienst. In Deutschland unterstützen dabei geschulte Freiwillige als eine Art „Hilfspolizei“ oder Reserve die regulären Polizeikräfte. Der Dienst ist in Deutschland eine staatliche Einrichtung und dem Innenministerium unterstellt. Er ist außerdem im Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz verankert.

Das Tragen einer Waffe von Freiwilligen, die gerade einmal 50 Stunden Ausbildung hinter sich haben, gilt allerdings auch in Deutschland als umstritten. So gab es etwa 2018 in der grün-schwarzen Landesregierung von Baden-Württemberg einen Streit darüber, ob die „Hilfspolizisten“ nun eine Waffe tragen dürfen oder nicht.

Generell dürfen die „Hilfspolizisten“ verdächtige und auffällige Personen anhalten, ihre Personalien feststellen, Strafzettel schreiben und Platzverweise aussprechen.

Maximal 40 Stunden pro Monat
Die Mitarbeit bei der Polizei ist allerdings meistens auf 40 Stunden pro Monat begrenzt. In der Regel erhalten die Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung von sieben Euro pro Stunde.

Dass die österreichische Polizei händeringend nach neuen Polizeischülern sucht, um der baldigen Pensionierungswelle entgegenzuwirken, ist zwar Fakt, dem Beispiel der Deutschen zu folgen, dennoch keine Option, wie das Innenministerium auf „Krone“-Nachfrage erfährt: „Eine ,Hilfspolizei´, die über keine entsprechend hochwertige polizeiliche Ausbildung verfügt, ist in Österreich keine Option.“

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