Tock! Dieses kurze, prägnante Geräusch will kein Autofahrer hören, und doch ist es kaum vermeidbar. Es kommt immer wieder mal vor, dass ein Steinchen in die Windschutzscheibe fliegt und Spuren hinterlässt. Den entstandenen Sprung sollte man keinesfalls ignorieren, warnt der ÖAMTC.
Saisonal bedingt liegt auf den Straßen aktuell viel Streusplitt, der bei höheren Geschwindigkeiten beträchtliche Steinschläge auf der Windschutzscheibe verursachen kann. „Auch aus einem kleinen ‘Pecker‘ kann durch eindringende Nässe und Temperaturschwankungen schnell ein Sprung quer über die Scheibe werden. Wer rasch reagiert, kann einen teuren Scheibentausch oft noch verhindern“, sagt Klub-Techniker Steffan Kerbl.
Abzuwarten, bis kein Streusplitt mehr auf den Straßen liegt, sodass sich die Reparatur auch wirklich „auszahlt“, sei jedenfalls eine schlechte Idee: „Ist die Windschutzscheibe einmal beschädigt, sollte man schnell handeln.“
Erste Hilfe mittels Steinschlagpflaster
Als Erste Hilfe eignen sich Steinschlagpflaster. Am besten hat man für den Fall der Fälle immer eines im Auto dabei. „Auf die Bruchstelle geklebt, verhindert das Pflaster vorerst, dass Schmutz und Nässe in den Steinschlag eintreten und sich daraufhin ein Riss bildet“, erklärt Kerbl. Mit der Vereinbarung eines Reparaturtermins sollte man dennoch nicht allzu lange warten. Ein Windschutzscheiben-Service etwa schafft schnelle Abhilfe: „Dabei wird der Steinschlag mit einem Spezialharz aufgefüllt. Festigkeit und Dichtheit der Scheibe bleiben erhalten und der Schaden ist nachher kaum mehr zu sehen.“
Vorteil an dieses Reparatur: Die Kosten werden von den meisten Kaskoversicherungen übernommen, ohne dass man einen Selbstbehalt bezahlen muss.
Wann eine Reparaturen zwecklos ist
In manchen Fällen aber bewahrt auch eine zeitnahe Reparatur nicht mehr vor dem Tausch der Windschutzscheibe: „Befindet sich der Steinschlag am Rand der Scheibe, ist eine Reparatur aus technischer Sicht nur eingeschränkt möglich“, betont der Technikexperte. Außerdem: „Hat sich aufgrund eines Steinschlags bereits ein Riss gebildet, kann die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt sein und eine Reparatur ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich bzw. sinnvoll.“
Liegt der Steinschlag etwa im Sichtfeld des Fahrers und es bleibt auch nach der Reparatur eine Sichtbehinderung bestehen, ist das besonders nachteilig: „Das ist ein schwerer Mangel nach §57a–bei der nächsten Überprüfung wird in so einem Fall kein Pickerl mehr ausgestellt“, warnt Kerbl. „Ein Scheibentausch ist dann unumgänglich.“
Der Steinschlag ...
Übrigens: Auch Risse oder Sprünge bei Scheinwerfern und Blinkern gelten als schwere Mängel nach §57a. Blinker und Scheinwerfer dürfen allerdings nicht mit Harz repariert werden, sie müssen immer getauscht werden. Das Harz würde für eine veränderte Lichtverteilung sorgen und das wäre problematisch.
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