Der Online-Händler Amazon hat in einem britischen Markenrechtsprozess eine Niederlage einstecken müssen. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs wies am Mittwoch einen Einspruch des US-Konzerns gegen ein Urteil aus dem Jahr 2022 ab, und könnte damit ähnliche Prozesse gegen andere ausländische Online-Händler auslösen.
In dem Verfahren hatte die Firma Lifestyle Equities, die die europäischen Markenrechte für „Beverly Hills Polo Club“ besitzt, geklagt. Unter diesem Namen werden unter anderem Kleidung und Kosmetika vertrieben. Amazon habe durch den Verkauf von für die USA bestimmten Artikeln an britische Verbraucher Markenrechte verletzt.
Das Gericht gab der Klägerin Recht, weil Nutzern der US-Internetseite von Amazon automatisch die Option „Lieferung nach Großbritannien“ angezeigt werde, wenn der Zugriff aus dem Vereinigten Königreich erfolgt. Dies sei als gezielte Ansprache der dortigen Verbraucher zu werten. Lifestyle Equities könne eine Einstweilige Verfügung erwirken, um weitere Verstöße zu verhindern, und habe möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz.
Das Urteil stärke die Position von Markenrechte-Inhabern, sagte Jenna Green, auf Urheberrecht spezialisierte Anwältin der Kanzlei Addleshaw Goddard. Online-Händler außerhalb Großbritanniens müssten ihre Plattformen überprüfen, um eine „gezielte Ansprache“ britischer Kunden zu vermeiden.
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