Wie der neue Verteidiger des Mannes, Farid Rifaat, am Montag erklärte, habe Elisabeth W. nach Angaben seines Mandanten noch gelebt, als er am 15. September 2011 nach ein paar vergnüglichen Stunden ihre Wohnung in der Rauhensteingasse verließ. Fakt ist, dass die nur mit Reizwäsche bekleidete Leiche am 17. September von ihrem Ex-Lebensgefährten entdeckt worden war - an Händen und Füßen gefesselt. Wie die Obduktion ergab, war sie mit einem Gürtel erdrosselt worden. Am Körper und an Kleidungsstücken wurde DNA ihres um 22 Jahre jüngeren Liebhabers gefunden.
Anklagebehörde von Schuld überzeugt
Damit konfrontiert, betonte der Tunesier bisher stets, er habe sich ja öfters und offenbar auch kurz vor ihrem Ableben in der Wohnung der Witwe aufgehalten. Außerdem verwies er auf Mischspuren, die von anderen Bekanntschaften der lebensfrohen 48-Jährigen herrührten. Laut DNA-Gutachten konnte am Tatort aber keine DNA von anderen Männern gefunden werden.
Bei den an Gegenständen bzw. Textilien sichergestellten Mischspuren soll es sich um älteres, nicht mehr zuordenbares Material handeln bzw. soll es erst nach der Tat auf das Inventar gelangt sein. Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Lotfi D. der Mörder der Frau ist. Die Spurenlage lasse "keinesfalls auf die Anwesenheit weiterer Männer im Tatzeitraum schließen", heißt es in der Anklageschrift.
Zeugenaussage spricht gegen Verdächtigen
Gegen den Angeklagten spricht auch die Zeugenaussage eines Mannes, den der Tunesier wenige Stunden nach der Bluttat getroffen hatte. Der mit dem 26-Jährigen Befreundete hatte gegenüber der Polizei erklärt, bei Lotfi D. damals Verpackungen von Schmuckstücken sowie einen Computer gesehen zu haben, deren Beschreibung exakt mit den Angaben der Mutter der Getöteten übereinstimmte, die diese Gegenstände als in der Wohnung ihrer Tochter vermisst gemeldet hatte.
Der tatverdächtige Tunesier hatte sich kurz nach der Tat nach Nizza in Frankreich begeben, um dort angeblich einen Onkel zu besuchen (siehe Infobox). Auf Basis eines internationalen Haftbefehls klickten allerdings bald die Handschellen, Ende Oktober wurde er von der französischen Justiz ausgeliefert.
Verhandlungstermin steht noch nicht fest
Die Anklageschrift ist bereits rechtskräftig, konkreten Verhandlungstermin gibt es aber noch keinen. Informell hieß es am Montag, der Prozess werde vermutlich Ende August über die Bühne gehen. Das Schwurverfahren wird Richterin Bettina Körber leiten.
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