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Herzloses Urteil

Wenn Schnabeltasse über Pflegegeld entscheidet

Kärnten
09.02.2024 06:00

Neues aus dem Justizalltag: Ein behinderter junger Kärntner braucht rund um die Uhr Hilfe und Betreuung - auch beim Essen und Trinken. Doch weil er eine Schnabeltasse halten kann, muss er um sein Pflegegeld kämpfen! Und ein Arzt soll 11.000 Euro Strafe zahlen, weil er eine kranke Patientin im Internet „geoutet“ hat.

So herzlos kann Rechtssprechung sein - und so eiskalt in ihren Ausführungen: Ein junger Kärntner leidet an den Folgen von frühkindlichem Autismus. Er benötigt dadurch in seinem Lebensalltag fast rund um die Uhr Hilfe und Betreuung. Unter anderem kann er nicht alleine essen oder trinken, muss ständig beobachtet werden, weil er schlingt statt kaut und Erstickungsgefahr besteht.

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