Künftig können Unternehmenskunden weltweit bei der Nutzung der Google Apps zusätzlich auch die strengere EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 zur vertraglichen Grundlage machen. "Wir erarbeiten entsprechende Musterverträge", sagte Google-Manager Marc Crandall der Nachrichtenagentur dpa. Die Datenschutzrichtlinie der EU verbietet es, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Länder zu übertragen, die nicht über einen dem EU-Recht vergleichbaren Datenschutz verfügen.
Dazu gehören eigentlich auch die USA. Mit der "Safe Harbor"-Vereinbarung konnten sich US-Unternehmen jedoch auf die "Grundsätze des sicheren Hafens" verpflichten lassen, um Daten aus Europa in den USA weiterzuverarbeiten. In vielen Organisationen und Unternehmen wurde das jedoch als nicht ausreichend erachtet.
Mit der rechtlichen Vereinbarung ist nun allerdings nicht unbedingt eine räumliche Begrenzung der Server-Standorte auf den Bereich der Europäischen Union verbunden. Unabhängig vom physikalischen Standort der Rechner könne Google sich aber auf die Datenschutz-Bestimmungen der EU vertraglich verpflichten, hieß es zur Beruhigung.
In der EU-Datenschutzrichtlinie wird die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten in der Regel untersagt und nur in eng definierten Grenzen zugelassen - etwa bei Strafsachen, um Polizei und Justiz in einem gesetzlich geregelten Verfahren Zugriff auf bestimmte Daten zu ermöglichen.
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