Wenn der Richter ruft - der Angeklagte aber nicht folgen muss: Denn gilt ein Angeklagter als krank, ob lang- oder kurzfristig, muss er zu seinem Prozess nicht erscheinen. Und das trifft auf den ehemaligen Chef der Commerzialbank Mattersburg, Martin Pucher, zu. Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt, wie lange man verhandlungsunfähig sein kann.
Am 23. Jänner ist es so weit: Der erste Prozess in der Causa Commerzialbank Mattersburg steigt in Eisenstadt. Die Anklage liest sich wie ein Krimi - Malversationen, Erpressung und jede Menge verschwundenes Geld. Pucher wird beschuldigt, einem ehemaligen Mitarbeiter, der mit Plaudern drohte, 70.000 Euro aus der Bankkasse in die Hand gedrückt zu haben. Jetzt steht der Prozess an - aber ohne den Protagonisten.
Pucher lässt sich mit einem medizinischen Gutachten von seinem Prozess entschuldigen, ist aber explizit mit einer Verhandlung in Abwesenheit einverstanden, lässt er über seinen Anwalt Norbert Wess ausrichten. Das ist aber nicht immer so einfach.
Ein Leben lang verhandlungsunfähig?
Kann ein Angeklagter seinem Prozess aufgrund einer kurzfristig eingetretenen oder auch längeren Krankheit nicht folgen, muss so lange vertagt werden, bis wieder Verhandlungsfähigkeit vorliegt - und das kann auch nie der Fall sein.
Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt, wie lange sich die Fluchtstrategie bei Gericht bewährt und wann man als verhandlungsunfähig gilt.
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