Ein Tritt vom Zehnmeter-Turm machte im Sommer 2023 österreichweit Schlagzeilen. Ein Bademeister hatte in Steyr, wie berichtet, einen jungen Mann unsanft von dem Sprungturm ins Becken „gestoßen“. Vor Gericht wurde der ehemalige Bedienstete der Stadtbetriebe Steyr nun aber freigesprochen.
Zahlreiche Augenzeugen hatten Mitte August beobachtet, wie im Steyrer Stadtbad ein junger Mann am Plateau stand und sich anscheinend nicht zu springen traute. Da der Turm zu dem Zeitpunkt wieder gesperrt werden sollte, um den Bereich für Schwimmer zu öffnen, wurde er von zwei Bademeistern verbal dazu aufgefordert, den Turm zu verlassen.
Als der Badegast der Aufforderung nicht nachkam, stieg einer der beiden zu ihm auf den Turm. Was dann passiert sein soll, liest sich schier unglaublich: Zuerst soll der Bademeister dem Burschen einen Schlag in den Nacken versetzt und ihn angeschrien haben, dann mit einem Fußtritt nach unten gestoßen haben.
Szene wurde gefilmt
Andere Gäste filmten die irritierenden Szenen, der Aufschrei in den sozialen Medien war groß. Die Geschichte machte in ganz Europa Schlagzeilen. Der Bademeister und die Stadtbetriebe Steyr einigten sich in der Folge auf eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses.
Opfer wurde ausgeforscht
Doch auch das Gericht befasst sich mit dem Fall. Der Bademeister stand nun vor Gericht - wegen Nötigung. Möglich gemacht hat das die Tatsache, dass nach einer längeren Suche auch das Opfer, ein damals 19-jähriger Iraker, ausgeforscht werden konnte.
Sprung nicht freiwillig
Am Ende wurde der Bademeister aber vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. „Das Opfer ist nicht freiwillig gesprungen, sondern wurde gedrängt. Bei einer Nötigung muss es aber im Vorfeld eine Drohung geben und dann eine bewusste Entscheidung des Opfers. Das war in diesem Fall nicht so. Es gibt dazu auch entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts“, erklärt Gerichtssprecherin Christina Forstner der „Krone“. Wäre der Iraker verletzt worden, dann wäre wegen Körperverletzung ermittelt worden.
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