Anwalt glaubt:

Polster kann Streit um inoffizielle Tore gewinnen!

Fußball International
28.12.2023 15:14

Für die Anwälte von Toni Polster steht die Klage des Ex-Fußball-Stars gegen den ÖFB auf Anerkennung von drei Länderspielen bzw. Toren auf einem soliden Fundament! Die bisher vom ÖFB vorgebrachten Gründe, warum die Spiele aus den 1980er-Jahren inoffiziell gewesen seien, hielten einer juristischen Prüfung nicht stand, erklärte Alexander Hiersche am Donnerstag in Wien. „Offizielle und inoffizielle Länderspiele gibt es nicht“, sagte Manfred Ainedter. 

„Wir betreten - ohne jeden Zweifel - juristisches Neuland“, hielt Ainedter weiters fest. Der bekannte Anwalt vertritt Polster ebenso wie der auf Vereinsrecht spezialisierte Hiersche von der Kanzlei Haslinger/Nagele. Der Ex-Stürmer ließ sich am Donnerstag in den Räumlichkeiten seines Vereins Wiener Viktoria, wo er als Trainer der Kampfmannschaft fungiert, kurzfristig erkrankt entschuldigen.

„Die FIFA ist nicht zuständig!“
Die Klage bezieht sich auf drei Freundschaftspartien, die nicht in der ÖFB-Länderspiel-Statistik aufscheinen - auch deshalb, weil laut ÖFB gewisse Voraussetzungen des FIFA-Regelwerks damals nicht erfüllt wurden. Konkret geht es um die Partien Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor).

Juristisch gehe es hierbei um die Monopolstellung des ÖFB für österreichische Fußball-Profis, erklärten die Anwälte. Dieser dürfe grob gesprochen nicht willkürlich zum Nachteil der betroffenen - in diesem Fall - Sportler handeln. „Bisher haben wir noch keinen überzeugenden Grund gehört, warum die Tore nicht gelten sollten“, sagte Hiersche. Dass etwa die Vorgaben für Spielerwechsel nicht eingehalten wurden, wie vom ÖFB angeführt, sei kein gültiger Einwand, warum die Spiele nicht in der offiziellen Statistik landen sollten. Hiersche sagte auch dezidiert: „Die FIFA ist nicht zuständig.“

Darüber, dass es keine Vorgaben seitens FIFA oder UEFA gebe, welche Spiele in einer Spielbilanz aufgenommen werden müssten, ist auch in der einschlägigen Fachliteratur schon publiziert worden. So gibt es aus Deutschland einen Aufsatz von Von Lewinski/Von Lindeiner-Wildau (2006) über Rechtsfragen der deutschen Fußball-Länderspielbilanz.

In Österreich hatte Ende der 1990er-Jahre bereits ein Eishockey-Profi gerichtlich gegen den nationalen Verband und den Weltverband gekämpft. Emanuel Viveiros bekam vor dem Obersten Gerichtshof Recht und durfte trotz Verletzung der damals gültigen IIHF-Bestimmungen später für das österreichische Nationalteam spielen. Der eingebürgerte Kanadier hatte in seiner Jugend international sein Geburtsland vertreten. Hiersche sieht den Fall aufgrund der Konstellation als artverwandt an, auch wenn es um eine andere Streitfrage ging.

Polster gehe es „um sein Lebenswerk“
Ainedter betonte, dass es Polster „um sein Lebenswerk“ gehe. Der Ex-Sportler hege keinen Groll gegen den ÖFB und wolle auch nicht dagegen vorbauen, dass Marko Arnautovic (36 Tore) früher oder später seinen Rekord von 44 ÖFB-Toren in 95 Länderspielen übertrifft. Ainedter selbst habe Polster davon überzeugt, die Angelegenheit mit juristischen Mitteln zu verfolgen. Gespräche mit Vertretern des Fußball-Verbandes hätten keinen Erfolg gebracht.

Die Klage sei dem ÖFB mittlerweile zugestellt worden, man warte nun auf eine Klagebeantwortung. Eine erste Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien könnte laut Hiersche im März oder April stattfinden. Eine außergerichtliche Einigung ist freilich weiterhin nicht gänzlich ausgeschlossen.

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(Bild: KMM)



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