Aus dem Polizeiakt geht laut Astrid Wagner, Anwältin des betroffenen Polizisten, hervor, dass die in der Dusche kauernde 37-Jährige plötzlich die Schiebetür aufgerissen und sich in einem äußerst engen Vorraum in Bruchteilen von Sekunden zunächst auf den Kollegen ihres Mandanten gestürzt habe. Dieser Polizist sei auf dem fünf Zentimeter unter Wasser stehenden Boden - die Frau hatte zuvor die Wasserhähne in der Küche aufgedreht - ausgerutscht und hingefallen, worauf sich die Angreiferin über ihn gebeugt hätte.
"Er gab in höchster Not neun Schüsse ab"
Nachdem der Einsatz von Pfefferspray keinen Erfolg gezeigt habe, gab der 34-jährige Revierinspektor angeblich die ersten Schüsse ab. Als weitere Kollegen den gestürzten Beamten weggezogen hätten, habe sich die 37-Jährige dem Schützen zugewandt, woraufhin dieser neuerlich geschossen habe. Die Schüsse wurden also nicht - wie ursprünglich angenommen - unmittelbar nacheinander, sondern in mehreren Tranchen abgegeben.
Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. "Mein Mandant gab in höchster Not neun Schüsse auf die Amokläuferin ab, weil sie von ihrem Angriff nicht abließ", sagte die Anwältin.
Nothilfe oder Notwehrüberschreitung?
Zu klären ist nun, ob der 34-jährige Polizist aus Nothilfe - also um seinen Kollegen zu schützen - auf die Frau geschossen hat oder - wie es die Staatsanwaltschaft argumentiert - eine Notwehrüberschreitung vorliegt.
Zu dem Einsatz war es in der Nacht auf den 7. März gekommen. Die Frau hatte selbst die Feuerwehr gerufen und angegeben, dass es in ihrer Wohnung in der Goldschlagstraße brenne. Die Einsatzkräfte rückten daraufhin zu dem vermeintlichen Feuer aus. Brand gab es jedoch keinen zu bekämpfen. Schreie führten die Polizeibeamten schließlich in die Wohnung der 37-Jährigen.
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