Geldwäsche?

ÖAAB und Ex-Chef Amon im Visier der Ermittler

Österreich
13.03.2012 12:36
Knalleffekt im Korruptions-U-Ausschuss: Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Dienstag die Auslieferung des ÖVP-Fraktionschefs Werner Amon (Bild) beantragt. Gegen Amon soll wegen des Verdachts auf Geldwäsche im Zusammenhang mit seiner Zeit als Generalsekretär des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB ermittelt werden. BZÖ und Grüne forderten daraufhin Amons Rücktritt als ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss. Amon selbst nannte die Vorwürfe "absurd" und vermutete wie auch Klubobmann Karlheinz Kopf gar einen Zusammenhang mit seinen Aussagen im Fall Kampusch (siehe auch Infobox).

Der Antrag zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität Amons wurde laut Behördensprecherin Michaela Schnell am späten Dienstagvormittag per Boten ins Parlament geschickt. Konkret sollen im Jahr 2007 über die Firma des Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger, Valora, 10.000 Euro für die ÖAAB-Zeitschrift "Freiheit" geflossen sein.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Verdacht damit, dass für dieses Geld, das als "Druckkostenbeitrag IP-Telefonie" an den "Wiener Pressverein", der die Zeitschrift herausgibt, verbucht wurde, keinerlei Gegenleistung ersichtlich ist. Die Behörde habe demnach bereits erste Einvernahmen durchgeführt, wie aus dem U-Ausschuss vorliegenden Unterlagen hervorgeht.

Amon für BZÖ und Grüne nicht tragbar
Laut Ausschuss-Mitgliedern soll das nicht die einzige Rechnung bzw. der einzige Versuch des ÖAAB gewesen sein, über "Druckkostenbeiträge" an den "Pressverein" zu Geld zu kommen. Die Fraktionsführer von BZÖ und Grünen im U-Ausschuss, Stefan Petzner und Peter Pilz, verlangen Amons Rücktritt als Fraktionsführer der ÖVP. Sie halten es für unvereinbar, dass er weiter im Ausschuss bleibt, wenn er als Beschuldigter in der Telekom-Affäre geführt wird.

ÖVP-Klubchef verteidigt Amon
ÖVP-Klubobmann Kopf hat sich indessen schützend vor Amon gestellt. Kopf verwies darauf, dass es in dieser Causa eine Leistung und eine Gegenleistung gegeben habe. Schließlich gehe es um ein Inserat, das auch bezahlt worden sei. Er sprach von einem "klassischem Sponsoring". Das Geld soll für eine Werbebeilage in der ÖAAB-Zeitschrift geflossen sein. Das Problem dabei ist, dass diese Werbebeilage nicht vorhanden ist, wie auch Kopf einräumte.

Amon: "Vorwürfe sind absurd"
Amon selbst bestätigte zwar mittlerweile die Zahlung von 10.000 Euro, doch leider sei es ein "Pech", dass der Beleg über die erbrachte Leistung fehle. Das sei auch das Einzige, das er sich als damaliger Obmann des "Wiener Pressvereins" vorzuwerfen habe.

Eine Unvereinbarkeit, als Beschuldigter geführt zu werden und gleichzeitig als Ausschuss-Mitglied volle Akteneinsicht zu haben, sieht er nicht. Doch auch Amon warf der Staatsanwaltschaft vor, im Zusammenhang mit seiner Kampusch-Aussage Druck gegen ihn ausüben zu wollen.

Staatsanwälte weisen Kritik zurück
Die Standesvertretung der Staatsanwälte wies die ÖVP-Kritik indessen vehement zurück. Die Staatsanwaltschaft habe einen begründeten Auslieferungsantrag vorgelegt, will Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwälte-Vereinigung, keine Kritik am Vorgehen gelten lassen: "Wir wurden vor ein paar Jahren geprügelt, weil wir Abgeordnete ohne Auslieferungsantrag vernehmen wollten. Jetzt werden wir geprügelt, weil wir die Auslieferung begehren."

Ex-Telekom-Chef Sundt entschlug sich der Aussage
Das eigentliche Thema der Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses, die mutmaßliche Kursmanipulation bei der Telekom Austria im Jahr 2004, wurden jedenfalls durch die Vorwürfe gegen Amon überschattet. Der als erster Zeuge befragte damalige Telekom-Chef Heinz Sundt entschlug sich als Beschuldigter der Aussage (siehe Video in der Infobox).

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