3 Jahre Haft drohen

Wiener “Sniper”-Duo wird am 2. März Prozess gemacht

Österreich
03.02.2012 13:10
Den beiden jungen Männern, die im vergangenen Sommer in Wien aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen haben sollen, wird am 2. März der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft Wien brachte nun gegen die beiden mutmaßlichen Heckenschützen einen Strafantrag wegen teils vollendeter, teils versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung ein.

Dem Duo wird vorgeworfen, am 15. September 2011 gemeinsam 14 Personen beschossen und auch getroffen zu haben. Zudem umfasst die Anklage auch noch drei weitere gemeinschaftliche Attacken, wobei die Täter in diesen Fällen ihre Ziele verfehlten. 

Der jüngere der beiden, ein 20-jähriger Angestellter, soll am 30. und 31. August allein auf zwei weitere Menschen geschossen haben. Der um ein Jahr ältere, beschäftigungslose Freund schoss am 2. September auf einen Mann. Den Angeklagten drohen laut Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung wird Richter Andreas Hautz leiten.

Anwalt: "Keine schwere Körperverletzung"
"Fakt ist, es gibt laut gerichtsmedizinischem Sachverständigen-Gutachten keine einzige schwere Körperverletzung", gab Verteidiger Normann Hofstätter, der einen der beiden jungen Männer vertritt, in einer ersten Reaktion zu bedenken. Und tatsächlich werden im Strafantrag über weite Strecken lediglich Hautabschürfungen, Prellungen und Blutergüsse erwähnt. Allerdings: In einem Fall wurde einem Opfer in die linke Schläfe geschossen, wobei das Projektil unter lokaler Betäubung entfernt werden musste. Einem anderen Mann drang ein Projektil in den Hals ein, was eine Rissquetschwunde und einen operativen Eingriff unter Vollnarkose zur Folge hatte.

Staatsanwalt behalf sich eines Tricks
Dennoch wären sämtliche Verletzungen laut Gerichtsmediziner ihrem Grade nach als leicht einzustufen gewesen. Die Anklagebehörde behalf sich jedoch eines juristischen Tricks, um die Heckenschützen doch wegen schwerer Körperverletzung belangen zu können. Man machte sich den sogenannten "Rowdy-Paragrafen" zu eigen: Gemäß § 84 Absatz 3 des Strafgesetzbuches ist eine schwere Körperverletzung formal auch dann gegeben, wenn mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen werden.

Der zuständige Staatsanwalt ist überzeugt, in der Hauptverhandlung beweisen zu können, dass die Kriterien für die Erfüllung dieses Tatbestands vorliegen. Er hat zu diesem Zweck die Vernehmung von 26 Zeugen sowie die Ladung des Gerichtsmediziners Daniele Risser und des Schießsachverständigen Ingo Wieser beantragt. Denn die Angeklagten dürften auch mehrere Waffen verwendet haben. Der Staatsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Luftdruckgewehr, eine Luftdruckpistole und eine CO2-Pistole.

Sachschaden deutlich über 10.000-€-Grenze 
Die in der Anklageschrift aufgelisteten Sachbeschädigungen beziehen sich hauptsächlich auf Schüsse auf der Donauinsel sowie auf einem Parkplatz der Shopping City Süd, wobei die Männer Beleuchtungskörper und Straßenlaternen ins Visier nahmen. In den Strafantrag einbezogen wurde auch ein Schuss auf den Rucksack eines Passanten, bei dem ein Computer beschädigt wurde, sowie auf eine Verkehrsampel. Der gesamte Sachschaden soll deutlich jenseits der 10.000-Euro-Grenze liegen.

Die beiden Männer waren am 30. September festgenommen worden, nachdem sie in den vorangegangenen Wochen mit Schüssen aus einem fahrenden Auto für erhebliches Aufsehen gesorgt hatten. Zur Ergreifung der Heckenschützen waren insgesamt 22.000 Euro ausgelobt worden. Das Geld sollen vier Jugendliche bekommen, die den Opel Astra eines der beiden Verdächtigen als Täterfahrzeug erkannt hatten. Nach sechswöchiger U-Haft waren die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

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