Salzburg SPÖ-Chef will, dass Corona-Strafen zurückgezahlt werden - aber nur in gewissen Fällen. Wie diese Fälle genau aussehen und wer darüber entscheiden soll, konnte er aber nicht sagen. Außerdem scheint Egger die Rechnung ohne die österreichische Rechtsordnung gemacht zu haben. Verfassungsrechtler melden nämlich Bedenken an. Ein Experte ortet sogar einen Fall für den Staatsanwalt.
Mit der Position, Corona-Strafen zurückzahlen zu wollen, ließ SPÖ-Chef David Egger bei einer Diskussionsrunde der „Salzburger Nachrichten“ aufhorchen. Und fand sich damit auf Linie von FPÖ, MFG und WIRS. Zur „Krone“ sagt er: „Da geht es mir nur um Strafen, die auf verfassungswidrigen Verordnungen basieren.“ Ihm gehe es etwa um Kinder, die gestraft worden seien, weil sie draußen gespielt hätten. „Das gilt natürlich nicht, wenn jemand mit Vorsatz – wie bei Corona-Partys – gehandelt hat.“ Um wie viele Fälle es tatsächlich gehe und wo man die Trennlinie ziehe, konnte er aber nicht sagen. Jedenfalls sei eine Rückzahlung – auch auf Kosten jener Steuerzahler, die sich an die Regeln gehalten haben – fair.
„Durchlöcherung des Rechtsschutzsystems“
Verfassungsexperte Heinz Mayer meint: „Das wäre eine Durchlöcherung des Rechtsschutzsystems.“ Die Verfassung sieht nämlich vor, dass eine aufgehobene Verordnung erst ab dem Zeitpunkt des höchstrichterlichen Urteils nicht mehr gilt. „Nur für die Person, die die Norm vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft, fallen die Folgen weg“, so Mayer. Ein Gesetz, das eine Rückzahlung von Strafen vorsieht, wäre Bundesmaterie. Zahle man nur Corona-Strafen zurück, wäre das verfassungswidrig. „Die Regel müsste nämlich dann in jedem Fall gelten, in dem eine Grundlage für Strafen nachträglich wegfällt. Also beispielsweise auch bei Steuer- und Anlageverfahren.“ Greife das Land für die Corona-Rückzahlung einfach in die Kasse, würde sich wohl der Staatsanwalt dafür interessieren. „Über öffentliche Mittel kann man nicht einfach so verfügen“, so Mayer.
„Bis das ausjudiziert ist, kann es Jahre dauern“
Eine direkte Rückzahlung hält auch Benjamin Kneihs von der Uni Salzburg für undenkbar – zumal die Strafen der Sozialhilfe zufließen. Er sagt: „Es steht dem Land frei, etwa durch Fonds Geldbeträge in Höhe der Strafe auszuzahlen, wenn es dazu ein Budgetgesetz gibt.“ Aber: Es könnten dann Menschen vor Gericht ziehen, die eine Verletzung des Gleichheitsrechts behaupten. „Bis das ausjudiziert ist, kann es Jahre dauern“, meint Kneihs.
Egger meint: Er sei Politiker, müsse sich primär keine Gedanken über die rechtliche Umsetzbarkeit seiner Vorschläge machen...
Hoch nervös - ein „Krone“-Kommentar von Benedict Grabner
Nun will also auch der rote David Egger - wie Schwarz und Blau in Niederösterreich - Corona-Strafen zurückzahlen. Er bedient mit seiner Forderung aber eine Gruppe, die er ohnehin nicht erreicht, weil andere das viel besser und glaubwürdiger tun. Den Regeltreuen, die Entbehrungen gelitten haben, steigt er auf die Füße und wirft die Frage auf: „Warum soll ich für den Wahnsinn bezahlen?“
Man kann sich kaum vorstellen, dass Ideen dieser Güteklasse auch nur annähernd so ansteckend sind, wie Corona. Hoch nervös ob des prophezeiten Wahldebakels, tut Egger damit aktuell weder sich noch seiner Partei einen Gefallen.
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