Wenn Verbrecher in Österreich glauben, ihre Beute mit niemandem teilen zu müssen, irren sie: Denn auch das Finanzamt nascht mit!
Theoretisch unterliegen aus Straftaten erlangte Gelder der Einkommenssteuerpflicht - praktisch wird natürlich kein Gauner eine Steuererklärung ausfüllen. Anders verhält es sich bei geschnappten Tätern: Sie müssen zahlen. In Kärnten etwa hat der Fiskus gegen einen verurteilten Millionenbetrüger Konkursantrag gestellt, weil er für seine Beute noch eine halbe Million Euro nachliefern soll.
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