Sicherheit trotz Covid

Rufe nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Politik
08.09.2022 14:38

Arbeiterkammer (AK) und ÖGB verlangen die Wiedereinführung des mit Ende des vergangenen Schuljahrs ausgelaufenen Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern coronapositiver Kindergarten- und Volksschulkinder. „Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar!“, so AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann am Donnerstag.

Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler ihre Bildungseinrichtung nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Zwar dürfen ihre Eltern in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben, die rechtliche Basis dafür sind jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Allerdings sei die konkrete Dauer für die Freistellung dem Gesetz nicht zu entnehmen, monierte Anderl. Diese müsste letztlich in jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. „Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente.“ Die allgemeinen Regelungen zu Dienstverhinderungen hätten zwar in normalen Zeiten ihre Berechtigung - für den Krisenmodus habe man aber die zeitlich klar definierte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Solange die Pandemie nicht vorbei sei, müsse diese als Dauerrecht verankert werden.

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