Die Spitzendiplomatin Elisabeth Tichy-Fisslberger wechselt als Richterin an das Gericht der Europäischen Union (EuG). Die 65-Jährige habe sich erfolgreich einem Hearing vor dem zuständigen Auswahl-Ausschuss auf EU-Ebene gestellt und sei am Mittwoch formell bestätigt worden, teilte das Bundeskanzleramt mit. Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) freute sich, dass damit erstmals eine Frau aus Österreich als Richterin am Gericht der Europäischen Union arbeiten wird.
Laut Edtstadler genießt Tichy-Fisslberger „eine außerordentliche fachliche Reputation und zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung in internationalen Gremien als Diplomatin der Republik Österreich aus. Sie wird dieses Amt mit großer Expertise und Erfahrung ausführen.“
„Spitzenjuristin mir langjähriger Erfahrung“
Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) erklärte, mit Tichy-Fisslberger „gewinnt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Spitzenjuristin mit langjähriger, internationaler Erfahrung. Es freut mich sehr, dass eine österreichische Diplomatin für die Position ausgewählt wurde. Damit wird der Beitrag des österreichischen Außenministeriums für Rechtsstaatlichkeit und das EU-Recht gewürdigt.“
Zuletzt Vertreterin bei den Vereinten Nationen in Genf
Die Karrierediplomatin war zuletzt österreichische Vertreterin bei den Vereinten Nationen in Genf gewesen. Im Jahr 2020 war sie auf Vorschlag der westeuropäischen Staatengruppe die Präsidentin des in Genf tagenden UNO-Menschenrechtsrates. Tichy-Fisslberger gilt als ausgewiesene EU-Expertin, war sie doch schon in den 1980er-Jahren bei der EU-Kommission tätig und von 1993 bis 2002 an der österreichischen EU-Vertretung in Brüssel.
Funktionsperiode dauert sechs Jahre
Tichy-Fisslberger folgt dem bisherigen Richter Viktor Kreuschitz nach. Nun wurde er - wie Tichy-Fisslberger - für eine volle Funktionsperiode von sechs Jahren ernannt. Den zweiten Posten wird weiterhin der frühere Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, besetzen.
Hesse war infolge des Brexits in das EU-Gericht eingezogen, weil Österreich als Folge des britischen Austritts eine zweite Richterstelle erhalten hatte. Das Gericht der Europäischen Union ist gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Wahrung der korrekten Auslegung und Anwendung von EU-Recht verantwortlich.
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