„Zweifelhafte Werbung“

Greenwashing: Refurbished-Anbieter abgemahnt

Web
20.07.2022 12:45

Verbraucherschützer in Deutschland haben drei Betreiber von Online-Marktplätzen für erneuerte Elektronikgeräte abgemahnt. Sie werfen den Anbietern der „refurbished“-Produkte irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies vor.

Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert“, „100 Prozent klimaneutral“, „100 Prozent nachhaltig“ oder „194 Gramm weniger Elektroschrott“ - das sind einige von vielen laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) „fragwürdigen“ Behauptungen, mit denen die Anbieter für den Kauf von refurbished-Produkten werben. Denn tatsächlich entstehen dem Verband nach auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen.

Welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen würden, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, suche man auf deren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens, kritisiert der vzbv und spricht daher von Irreführung. Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist eigentlich eine gute Sache. Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimmt so nicht“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv.

Fiktive Preisvorteile
Ärgerlich sei zudem, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben werde.
Demnach warben die abgemahnten Online-Shops mit hohen Reduzierungen beim Kauf eines erneuerten Gerätes. Unmittelbar neben dem geforderten Preis stand ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis. Dabei blieb laut vzbv jedoch im Dunkeln, „ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezog“.

So bot ein Online-Shop etwa ein erneuertes Smartphone für 275 Euro mit einer angeblichen Preisersparnis von 69 Prozent im Vergleich zum durchgestrichenen Preis von 909 Euro an. So teuer war das Gerät beim Verkaufsstart im Jahr 2019 auf der Webseite des Herstellers gelistet. Aktuell wurde das Gerät als Neuware von Händlern im Internet schon ab 424 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten.

Cookies ohne Erlaubnis gespeichert
Auch mit dem Schutz der Privatsphäre nahmen es die abgemahnten Unternehmen nicht so genau. Sie speicherten Cookies für Werbe- und Analysezwecke auf den Geräten der Kunden, ohne zuvor die erforderliche Einwilligung einzuholen. Ein Unternehmen setzte die Werbe-Cookies sogar ein, nachdem deren Einsatz ausdrücklich abgelehnt wurde.

Zwei der drei abgemahnten Unternehmen zeigten sich einsichtig, gaben eine Unterlassungserklärung ab und änderten ihre Webseite. Gegen einen in den Niederlanden ansässigen Betreiber hat der vzbv Klage erhoben.

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