Manipulatives Design

„Dark Patterns“: Die Psycho-Tricks der IT-Giganten

Web
26.03.2022 12:27

Wer schon einmal ein Streaming-Abo gekündigt, seine Cookie-Präferenzen auf einer Website geändert oder ein Social-Media-Konto erstellt hat, könnte mit ihnen konfrontiert gewesen sein: „Dark Patterns“. Das sind Gestaltungs-Kunstgriffe, mit denen Web-Designer den Nutzer zu einem bestimmten Verhalten animieren wollen - verschachtelte Menüs, Warnmeldungen, Psycho-Tricks. Verbraucherschützer und der EU-Datenschutzausschuss präsentieren konkrete Beispiele. Diese können als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktionierbar sein.

Der EU-Datenschutzausschuss hat zu diesem Thema einen Leitfaden für Web-Designer und Nutzer von Social-Media-Plattformen herausgegeben: Darin ist in sechs Punkten aufgeführt, welche Tricks etwa bei einem Registrierungsvorgang nicht rechtskonform sind.

Zu Cookie-Dialogen auf Websites gibt es laut Golem.de auch eine Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzkonferenz, wie die Abfragen DSGVO-konform abgewickelt werden können.

Die wichtigsten Psycho-Tricks der Internetfirmen:

    1. Überlastung: Bei dieser Taktik wird der Nutzer mit einer unüberschaubar großen Menge an Anfragen, Optionen und Informationen konfrontiert, mitunter in mehreren Stufen. Die Nutzer klicken sich durch ein Datenschutzlabyrinth und geben vielleicht entnervt auf. Ein Beispiel wären Cookie-Dialoge auf Websites, bei denen ein „Ja“ leicht zu finden, ein „Nein“ aber mit unzähligen weiteren Klicks verbunden ist.
    2. Überspringen: Hier treffen Website-Betreiber für den Nutzer Voreinstellungen, die mit einem Klick auf „Überspringen“ übernommen oder übersehen werden können. Diese Taktik ist etwa der Fall, wenn man bei einem sozialen Netzwerk Daten eingibt und diese in der Grundeinstellung „mit allen anderen“ teilt.
    3. Emotional werden: Wenn ein Online-Anbieter an die Gefühle appelliert, den Nutzer auf emotionale Weise anspricht und Unsicherheit erzeugt, ist das Taktik. Der Nutzer soll zu einem von der Plattform erwünschten Verhalten animiert werden.
    4. Behindern: Hier versucht man etwa durch Pop-up-Fenster mit „Sind Sie sicher?“-Anfragen, Sackgassen oder irreführenden Infos, das gewünschte Verhalten herbeizuführen. Beispiel: Wer bei einem Registrierungsprozess Felder leer lässt, kann durch eine weitere Anfrage vielleicht dazu gebracht werden, mehr Preis zu geben.
    5. Vernebeln: Wenn Einstellungen hinter winzigen Links versteckt, Schaltflächen bewusst unauffällig gestaltet oder ausgegraut werden, man sich durch mehrere Menüs wühlen muss, um ans Ziel zu kommen, kommt die Taktik der Vernebelung zum Einsatz.
    6. Verdunkeln: Hier versucht der Entwickler, den Nutzer mit uneinheitlichen Begrifflichkeiten, mehrdeutiger Sprache oder widersprüchlichen Aussagen zu täuschen. Ein Beispiel wäre, wenn eine Datenschutzeinstellung zwar „jederzeit“ geändert werden könne, gleichzeitig aber darauf hingewiesen wird, dass das zu „Komplikationen“ führen könnte.

Spezielle Tricks beim Online-Shopping
Neben diesen Gestaltungs-Tricks auf Websites, die zu erwünschtem Verhalten führen sollen, gibt es etwa auch beim Online-Shopping „Dark Patterns“. Konsumentenschützer nennen hier laut Chip.de beispielsweise Sonderangebote, neben denen ein Zähler anzeigt, dass nur noch eine gewisse Stückzahl verfügbar sei. Oder beim Kaufvorgang vorausgewählte Dreingaben wie Abos oder Versicherungsleistungen.

Bester Schutz vor solchen Tricks: Klicken Sie nicht blind auf alle Buttons, sondern sehen Sie sich jeden Online-Dialog genau an und lesen Sie auch das Kleingedruckte. Prüfen Sie, ob unerwünschte Einstellungen vorausgewählt wurden, ob ein Warenkorb ungewollte Dreingaben enthält. Lassen Sie sich dabei nicht hetzen.

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