Wer schon einmal ein Streaming-Abo gekündigt, seine Cookie-Präferenzen auf einer Website geändert oder ein Social-Media-Konto erstellt hat, könnte mit ihnen konfrontiert gewesen sein: „Dark Patterns“. Das sind Gestaltungs-Kunstgriffe, mit denen Web-Designer den Nutzer zu einem bestimmten Verhalten animieren wollen - verschachtelte Menüs, Warnmeldungen, Psycho-Tricks. Verbraucherschützer und der EU-Datenschutzausschuss präsentieren konkrete Beispiele. Diese können als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktionierbar sein.
Der EU-Datenschutzausschuss hat zu diesem Thema einen Leitfaden für Web-Designer und Nutzer von Social-Media-Plattformen herausgegeben: Darin ist in sechs Punkten aufgeführt, welche Tricks etwa bei einem Registrierungsvorgang nicht rechtskonform sind.
Zu Cookie-Dialogen auf Websites gibt es laut Golem.de auch eine Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzkonferenz, wie die Abfragen DSGVO-konform abgewickelt werden können.
Die wichtigsten Psycho-Tricks der Internetfirmen:
Spezielle Tricks beim Online-Shopping
Neben diesen Gestaltungs-Tricks auf Websites, die zu erwünschtem Verhalten führen sollen, gibt es etwa auch beim Online-Shopping „Dark Patterns“. Konsumentenschützer nennen hier laut Chip.de beispielsweise Sonderangebote, neben denen ein Zähler anzeigt, dass nur noch eine gewisse Stückzahl verfügbar sei. Oder beim Kaufvorgang vorausgewählte Dreingaben wie Abos oder Versicherungsleistungen.
Bester Schutz vor solchen Tricks: Klicken Sie nicht blind auf alle Buttons, sondern sehen Sie sich jeden Online-Dialog genau an und lesen Sie auch das Kleingedruckte. Prüfen Sie, ob unerwünschte Einstellungen vorausgewählt wurden, ob ein Warenkorb ungewollte Dreingaben enthält. Lassen Sie sich dabei nicht hetzen.
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