Fehlende Verordnung

Europark-Erweiterung: Volksanwalt ortet Bauverbot

Salzburg
18.03.2022 11:00

Im Ringen um die Europark-Erweiterung sorgt ein Schreiben für Aufsehen: Volksanwalt Amon sieht ein Bauverbot und fordert nun Landeschef Haslauer (ÖVP) zum Handeln auf.

Der ausbauwillige Lebensmittelriese Spar hat erneut die Volksanwaltschaft eingeschalten. Nachdem im September die angekündigte Entscheidung der Landesregierung über die Europark-Erweiterung ausgeblieben war, reichte der Konzern eine Beschwerde ein.

Die nun veröffentlichte, sogenannte schriftliche „Missstandsfeststellung“ von Volksanwalt Werner Amon hat es in sich. Er sieht in der immer noch nicht vom Land erlassenen Standortverordnung – die für die Erweiterung nötig ist – ein de facto Bauverbot. Das Ganze sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsgrundrecht– Spar hat bereits 2020 die Erlassung angeregt.

Das Land habe keine schwerwiegenden öffentlichen Interessen angeführt, die das private Interesse an der Erlassung der Verordnung überwiegen würden. Wie berichtet, hatte Landesvize Heinrich Schellhorn (Grüne) seine Zustimmung im Dezember verweigert.

Landeschef Haslauer hält Entscheidung geheim
Die Volksanwaltschaft wertet die Nichterlassung, also die Säumnis, als Missstand.

Amon fordert Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) auf, dieses „Säumnis“ zu beheben. Haslauer soll innerhalb von acht Wochen die „neue Standortverordnung für die Stadt Salzburg – Projekt im Bereich des Europarks“ übermitteln. Oder ihm zumindest mitteilen, bis wann mit einem Beschluss der Landesregierung zu rechnen sei.

Aufsichtsratschef Drexel sieht bereits einen Erfolg
Welche Option Haslauer gewählt hat, ist auch nach einer „Krone“-Anfrage unklar. Ein Sprecher lässt nur kurz und knapp ausrichten, dass das Schreiben an die Landesamtsdirektion übermittelt wurde. Die Angelegenheit sei folglich amtsintern bearbeitet worden. Man habe bereits eine Stellungnahme übermittelt.

Generell haben Missstandsfeststellungen keine rechtlichen Konsequenzen. Gerhard Drexel, Chef des SPAR-Aufsichtsrates, sieht einen Erfolg. „Haslauer ist nun aufgerufen, das umzusetzen. Er muss als Vorsitzender dafür sorgen, dass alle Regierungsmitglieder unterschreiben“, sagt Drexel. Für Spar ist es nicht der erste Triumph bei der Volksanwaltschaft: 2021 befand das Organ, dass die Reduzierung der Ausbaupläne durch das Land unzulässig sei.

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