Kuriose Regelung

Wirbel um Masken-Verordnung in Einkaufszentren

Niederösterreich
13.03.2022 06:00

Maske rauf, Maske runter. Nirgendwo öfter muss wohl diese Handbewegung derzeit gemacht werden als bei einer ausgiebigen Shoppingtour im Einkaufszentrum. Die Verordnung macht’s möglich. Sie schreibt nämlich eine FFP2-Pflicht in den Gängen vor, in vielen Geschäften aber nicht. Kunden wie Betreiber sind verärgert.

Das heißt etwa: Am Weg zum Bekleidungsgeschäft gilt Maskenpflicht, im Shop nicht. Wer nachher zu einem Café will, muss bis dorthin Maske tragen, im Lokal aber nicht – selbst wenn man am Gang sitzt. „Den Kunden ist das schwer zu erklären, der Ärger ist groß“, weiß Anita Bräunlich, Center Managerin des St. Pöltner Einkaufszentrums Traisenpark in Niederösterreich.

Maskenpflicht auf Verbindungswegen
Die Verordnung besagt, dass auf Verbindungswegen eine Maske getragen werden muss, wenn es im Einkaufszentrum mindestens ein Geschäft mit Maskenpflicht – also etwa Supermarkt oder Apotheke – gibt.

Kritik wegen Ungleichbehandlung
„Wir haben das Gesundheitsministerium auf die Probleme in der Praxis hingewiesen. Leider wurden wir wieder nicht in den Entscheidungsprozess mit einbezogen“, sieht Roman Schwarzenecker von der Shoppingcenter-Interessensvereinigung ACSP eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen stationären Geschäften.

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