„Ich habe nie selbst etwas im System eingetragen, sondern nur meine Mitarbeiter gebeten, dies zu machen“, erklärte der 59-Jährige. Dass er durch sein „Einmischen“ aber gegen das Gesetz verstoßen haben soll, sah der Mann nicht ein. „Es waren ja keine Weisungen.“
Der AMS-Mitarbeiter in leitender Funktion arrangierte für die Gattin schon im Vorfeld ein Bewerbungsgespräch, obwohl die Zuweisung zum „Traumjob“ erst später durchgeführt wurde. Und auch ohne Befund, der ihr eine Einschränkung bestätigen sollte, wurde eine Kombilohnbeihilfe genehmigt. Job und Förderung wären der Frau wohl gar nicht zugestanden. „Er war Vorgesetzter, und wir haben alles befolgt, was er gesagt hat“, so AMS-Angestellte.
Vorfall hat äußerst schiefe Optik
Der Angeklagte sah zwar selbst eine schiefe Optik ein, wehrte sich aber gegen den Vorwurf der Untreue. „Ich wollte den Ablauf nur beschleunigen. Und es ist ja gut, wenn jemand nicht lang arbeitslos ist.“ Fortsetzung am Freitag ...
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