Gründerin schuldig

US-Urteil: Bluttest für 240 Krankheiten war Betrug

Ausland
04.01.2022 09:08

Die einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes ist von US-Geschworenen des Betrugs an mehreren ihrer Investoren schuldig gesprochen worden. Sie hatte das Start-up Theranos für Bluttests, die bis zu 240 Krankheiten mit nur einem einzigen Tropfen aus der Fingerkuppe erkennen sollten, gegründet und dafür mehrere Millionen US-Dollar eingenommen. Die Technologie hatte allerdings niemals funktioniert. Holmes hatte den Betrugsvorwurf stets zurückgewiesen.

Das große Versprechen von Theranos war es gewesen, Bluttests zu revolutionieren: Nur wenige Tropfen aus dem Finger sollten reichen, um auch umfangreiche Analysen durchzuführen. Die Gesamtbewertung von Theranos erreichte in den Finanzierungsrunden bis zu neun Milliarden Dollar (7,93 Mrd. Euro), auch das Vermögen von Holmes betrug damit zumindest auf dem Papier mehrere Milliarden Dollar. Die heute 37-Jährige wurde als Visionärin gefeiert und in Presseartikeln mit Apple-Gründer Steve Jobs verglichen - was von ihrer Vorliebe für schwarze Rollkragenpullover noch unterstützt wurde.

Technologie funktionierte nie zuverlässig
Unter anderem die Drogerie-Kette Walgreens stieg ein und gewährte Platz für Theranos-Bluttests in ihren Läden. Wie sich jedoch herausstellte, funktionierte die Theranos-Technologie nie ausreichend verlässlich. So wurden die Tests nicht mit eigenen Maschinen der Firma, sondern mit Labortechnik anderer Hersteller durchgeführt.

Die Anklage warf Holmes vor, Geldgeber bewusst hinters Licht geführt zu haben, um an die Investitionen zu kommen. Die Geschworenen sahen das den US-Medienberichten zufolge im Falle von drei Geldspritzen bestätigt - und sprachen Holmes in einem weiteren Anklagepunkt auch der Verschwörung zum Betrug schuldig.

Holmes will von Problemen nichts gewusst haben
Holmes sagte in dem Prozess aus, sie habe aufrichtig an die Technologie geglaubt, sei als Chefin aber nicht über alle Probleme informiert worden. Für eine Verurteilung mussten die Ankläger die Geschworenen überzeugen, dass Holmes gezielt falsche Angaben gemacht habe. Bei drei Anklagepunkten konnten sich die Geschworenen nicht auf das nötige einstimmige Votum einigen, wie sie wenige Stunden vor dem Urteil mitteilten.

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