Spion im Kinderzimmer

Behörde warnt vor illegalen smarten Spielzeugen

Elektronik
22.12.2021 05:59

Die deutsche Bundesnetzagentur warnt kurz vor Weihnachten vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon. Sie griffen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein und seien deshalb kein Spielzeug, sondern in Wahrheit „Spionagegeräte“.

Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist. Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter oder alltagserleichternde Assistenzsysteme. Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Vorsicht ist insbesondere bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

„Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Denn Produkte, die Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können, seien in Deutschland verboten. „Dies dient dem Schutz der Privatsphäre.“

Wenn Smartwatch oder Staubsaugerroboter heimlich mithören
Verfüge etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion - oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“ oder „one-way conversation“ - oder eine verdeckte Kamera, sei dies verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch könne in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr könnten dann von einem Dritten mitgehört werden, ohne dass der Träger der Uhr oder die Gesprächspartner des Uhrenträgers dies erkennen könnten.

Doch auch Saugroboter könnten verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten, warnte die Behörde. Entscheidend ist dabei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Besonders heimtückisch sind der Behörde zufolge Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Besonders aufgefallen sind der Bundesnetzagentur laut eigenen Angaben in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen.

Im laufenden Jahr 2021 wurden mehr als 4600 verbotene Produkte auf Betreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht. Im Jahr zuvor waren es nur 2170 illegale Produkte.

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