Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist von den jeweiligen Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien und Rumänien gekippt worden. Außerdem haben Schweden und Österreich die Richtlinie bisher nicht in nationales Recht überführt. Malmström machte aber klar, dass die EU-Staaten "die Regeln befolgen müssen" und die Richtlinie umzusetzen hätten.
Einzelheiten der geplanten Änderungen nannte die EU-Kommissarin nicht. Sie wolle zuerst mit den EU-Staaten, dem Europaparlament, Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft beraten, sagte sie. Laut Malmström seien die großen Unterschiede unter den EU-Staaten bei der Umsetzung der Richtlinie unbefriedigend. So würden die Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren reichen, und auch im Hinblick auf den zugelassenen Verwendungszweck und die rechtlichen Verfahren zur Datenabfrage gebe es erhebliche Unterschiede.
Pädophilen-Ring mittels Vorratsdaten gesprengt
Trotz Selbstkritik zieht die EU-Kommission auch eine positive Bilanz der nach den Terroranschlägen von Madrid (2004) und London (2005) beschlossenen Gesetzgebung. "Gespeicherte Daten haben beispielsweise entscheidend dazu beigetragen, dass in den Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie umgesetzt ist, dank der Fahndungsaktion 'Operation Rescue' ein internationales Pädophilen-Netz enttarnt, 670 Verdächtige identifiziert und Kinder vor diesem Netz geschützt werden konnten", heißt es in dem Evaluierungsbericht der EU-Behörde.
In Ungarn und Polen hätten Betrüger ausgeforscht werden können, die ältere Menschen über Telefonanrufe geprellt hätten. Auch ein Drogenboss, der für Heroinschmuggel im Wert von 14 Millionen Euro verantwortlich gewesen sei, habe geortet werden können, so Malström.
Vorratsdatenspeicherung muss noch durchs Parlament
In Österreich steht die Vorratsdatenspeicherung kurz vor dem parlamentarischen Beschluss. Hatte die Regierung die Umsetzung der EU-Richtlinie zuerst hinausgezögert und war vom EuGH wegen Säumigkeit bereits verurteilt worden, gab es in diesem Jahr doch grünes Licht. Die Novelle im Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht zwar die minimale Umsetzung der Vorgaben vor, bis zuletzt heftig diskutiert waren aber die Begleitgesetze im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO).
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