3G-Nachweispflicht

OÖ: Ausreisekontrollen auch im Bezirk Freistadt

Oberösterreich
28.10.2021 16:07

Für den oberösterreichischen Bezirk Freistadt ist Freitagmitternacht der Hochinzidenz-Erlass des Bundes in Kraft getreten. Der Bezirk liegt mit seiner gemittelten Sieben-Tage-Inzidenz von 503,8 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Ein 3G-Nachweis für die Ausreise ist damit nötig. Der Bezirk ist somit nach Braunau bereits der zweite in Oberösterreich. Und auch in Gmunden und Grieskirchen sind die Zahlen sehr hoch.

Diese Maßnahme ist so lange beizubehalten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter 400 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden.

Zusätzliche Testmöglichkeiten
In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer werden nun die Ausreisetestpflichten umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen. Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.

Alle Testmöglichkeiten finden Sie hier.

Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte und Genesene
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer Corona-Teilimpfung nach Verstreichen der in der oberösterreichischen Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster. Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht

  • für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
  • zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
  • für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
  • für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports

Umfassende Impfangebote im betroffenen Bezirk
Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.

NÖ: Lilienfeld und Amstetten werden abgeriegelt
In Niededrösterreich müssen nach den Bezirken Melk und Scheibbs nun auch die beiden Regionen Lilienfeld und Amstetten abgeriegelt werden. Auch hier gelten ab Freitag  die Ausreisekontrollen.

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