Nach langem Warten

Urheberrecht: Gesetzesentwurf in Begutachtung

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03.09.2021 08:12

Nach langen Monaten des Wartens ist es nun soweit: Das Justizministerium hat den Entwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes in Begutachtung geschickt. Damit folgt der nächste Schritt in der Umsetzung der 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Copyright-Richtlinie. Der nun vorliegende Entwurf „berücksichtigt neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft endlich mehr Fairness für Kreative“, wird Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer Aussendung zitiert.

Das neue Gesetz sei die „größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936“, betonte die Ministerin. Im Vorfeld gab es einen intensiven Austausch mit Stakeholdern und Experten, was teils sehr unterschiedliche Auffassungen und Ansichten offenbart hat. Nicht zuletzt deshalb wurde auch der von der EU eigentlich vorgesehene 7. Juni als Stichtag für die Umsetzung der Novelle bereits deutlich überschritten.

Im Zentrum des Entwurfs stehe „ein gerechter Ausgleich der verschiedenen Interessen im Kreativ-Ökosystem“, wie es heißt. Zadic spricht in diesem Zusammenhang von einem „österreichischen Weg“, um das Urheberrecht ins digitale Zeitalter zu überführen. Von Künstlern über Internetnutzer bis zu Verlagshäusern und Filmproduzenten wolle man alle Beteiligten abholen und berücksichtigen.

Aufsicht soll „systematisches Overblocking“ verhindern
Inhaltlich werden insbesondere große Online-Plattformen genannt, die man mit der Novelle „stärker in die Pflicht“ nehmen wollen. Das wird als „Plattformverantwortlichkeit“ bezeichnet. Gleichzeitig soll Overblocking, also das automatische Sperren von kurzen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Inhalte, verhindert und die Meinungsäußerungsfreiheit geschützt werden. Vielfach sei nämlich die Verwendung solch kurzer Inhalte, etwa bei parodistischem Charakter, erlaubt. Dies zielt insbesondere auf die in der Diskussion stark kritisierten Uploadfilter ab.

Andererseits können Nutzerinnen und Nutzer durch das „Pre-Flagging“ schon beim Upload angeben, dass sie längere geschützte Ausschnitte erlaubterweise verwenden. Um „systematisches Overblocking“ zu verhindern, soll bei der Kommunikationsbehörde Austria eine besondere Aufsicht eingerichtet werden, wie es im Medienpapier zum Begutachtungsentwurf formuliert wird. Hier sind in letzter Folge auch Geldstrafen von bis zu einer Million Euro vorgesehen.

Knebelverträge unterbinden
Umgesetzt wird weiters ein Urhebervertragsrecht. Dies soll die Position der Kreativen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärken. Damit werde eine „jahrelange Forderung der Kreativen“ Realität, so Zadic. „Damit wird die Position von Urheber:innen, wie Autor:innen, deutlich gestärkt und die zurecht kritisierte Praxis von Knebelverträge künftig verhindert.“

Ebenfalls schon lange gesprochen wurde über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Um die Nutzung von journalistischen Inhalten durch Newsaggregatoren zu monetarisieren, wird eine Verwertungsgesellschaftenpflicht vorgeschlagen. Auch Journalisten sollen einen angemessenen Anteil aus dem Leistungsschutzrecht erhalten, das nur auf kommerzielle Online-Dienste abzielt. Die Schutzdauer soll zwei Jahre betragen.

„Mehr Fairness für Kreative“
Einen „fairen Ausgleich“ für alle im „Ökosystem Kunst und Kultur bestehenden Interessen“ attestierte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne). „Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen ins digitale Zeitalter zu heben und die Schaffung von mehr Fairness für Kreative - das sind die erklärten Ziele der Novelle“, was mit dem Entwurf auch gelungen sei. Das Begutachtungsverfahren biete nun die Möglichkeit, „die Vorschläge nochmals auf ihre Praxistauglichkeit abzuklopfen“.

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